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...auch ich habe ein mehrfach behindertes Kind bekommen. F. leidet ab dem Zwerchfell unter Behinderung. Seine unteren Extremitäten sind nicht ausgebildet.
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1. den errechneten Geburtstermin |
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2. Einling- oder Mehrlingsschwangerschaft |
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3. Plazenta Beurteilung |
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4. Einen Oberschenkel muss er vermessen |
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5. Den Kopfumfang muss er vermessen |
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6. Abdomenumfang muss er vermessen |
Ob das Baby irgendwelche Fehl- oder Mißbildungen hat (die man allerdings nur per Ultraschall sehen kann), muss also ein Gynäkologe mit DEGUM I nicht sehen.
Das heißt: Er muss noch nicht einmal sehen, ob das Kind 2 Arme oder 2 Beine hat, geschweige, ob das Kind eine komplette Wirbelsäule hat.
Bei uns wurden 11 x Ultraschalluntersuchungen gemacht. Und nichts musste der Frauenarzt sehen.
Unser Sohn hat ab dem Genick körperliche- und etliche organische Fehlbildungen. Die man nur per Ultraschall sieht. Aber wie bereits geschrieben, muss das ein Frauenarzt mit DEGUM I, ja nichts erkennen..
Auf unsere Frage an die Senatoren, wer denn so etwas weiß, war die Antwort: 98% der schwangeren Frauen, würden es nicht wissen.
Unter anderem äußerte sich der Beklagte im Prozess wie folgt:
Ich habe nicht nach der Nabelschnurarterie geschaut, weil dies aufgrund der Mutterschaftsrichtlinien auch nicht vorgesehen ist. Die Nabelschnur als solche, habe ich schon gesehen, aber nicht differenziert zwischen Arterie und Vene.
Ich befinde mich auf der DEGUM Stufe I. Ich denke, dass ich diese Stufe mit Abschluss der Facharztausbildung erworben habe. Darüber hinausgehend habe ich keine Prüfungen abgelegt. Solche sind meines Wissens aber erforderlich, um eine höhere DEGUM Stufe zu erlangen.
Der Prozess wurde verloren. Wir waren sehr erstaunt, dass so wenige Leute über die Ausbildung der Frauenärzte Bescheid wissen. Denn schließlich ist ja jeder im Glauben, dass ein Arzt, der Ultraschall macht, mehr sieht als es die Mutterschaftsrichtlinien vorgibt.
Unser guter Rat:
Es gibt im Internet eine Liste unter www.DEGUM.de , wo sich die Ärzte freiwillig eintragen lassen können, welche Ausbildung sie per Ultraschall haben. Die Ärzte sind allerdings nicht dazu verpflichtet.
Unser gut gemeinter Rat an Alle:
Fragt doch mal Euren Arzt nach seiner Qualifikation. Und an alle schwangeren Frauen: Wenn Ihr wissen möchtet, ob es Eurem Baby im Unterleib gut geht bzw. ob organische- oder körperliche Fehlbildungen vorliegen, geht direkt zu einem Frauenarzt mit DEGUM II, denn ein Frauenarzt mit DEGUM II muss diese Kriterien erfüllen.
Allen Anderen, alles Liebe und viel Kraft, sowie viel Geduld für Eure Wege die Ihr geht...
Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin
Stufe I
Das Screening der Stufe I in der Mutterschaftsvorsorge umfasst lediglich die Beurteilung der Gebärmutter, der Fruchtwassermenge und der Plazenta, sowie die Einschätzung der Größenentwicklung des ungeborenen Kindes.
Stufe II
Hier werden deutlich erhöhte Anforderungen an die Untersucherqualifikation und die Gerätetechnologie gestellt. Es wird eine mehrjährige Erfahrung mit der Methode vorausgesetzt, zwei Untersuchungssysteme sollten vorhanden sein und die Möglichkeit der Videodokumentation zur Verfügung stehen. außerdem wird Vertrautheit mit den wichtigsten krankhaften Befunden und ihrer Beurteilung erwartet.
Stufe III
Bei der Stufe III handelt es sich um hochspezialisierte, wissenschaftlich aktive Zentren, die viele Kliniken und nur wenige Praxen mit konzentrierter Pathologie beinhalten. Es wird höchste Untersucherqualifikation und Gerätetechnologie gefordert.
Quelle: Pränataldiagnostik aus Sicht des Gynäkologen und Geburtshelfers
Das perfekte Kind?
von Adam Gasiorek-Wiens
Im Internet zu finden unter
http://www.praenatalsono.de/pdf/EVKIKO1.pdf
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