© 2001-2005 by Geoffrey & Mike


Statistik


Gesetzliche Auskunftspflicht

hier: Statistik der Beherbergung im Reiseverkehr

".... Auskunspflicht ergibt sich aus § 6 des Gesetzes über Statistik der Beherbergung im Reiseverkehr (BeherbStatG) vom 14. Juli 1980 (Bundesgesetzblatt - BGBI. I S. 1765), in Verbindung mit den §§ 15, 26 Abs. 4 des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBI. I S. 462, 565), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 02. August 2000 (BGBI. I S. 1253).

Die Nichterteilung der Auskünfte stellt nach § 23 BStatG eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden kann. ...."


Schriftlicher Anfrage an das Statistische Landesamt Baden-Württemberg vom 26. Juni 2001

".... möchte ich anfragen, ob über Behandlungsfehler in den ärztlichen Praxen und Krankenhäuser in Baden-Württemberg ebenso genaue Statistiken (wie bei der Beherbergung im Reiseverkehr) erhoben werden?

Wenn ja: Wo kann man dieses Datenmaterial erhalten?

Wenn nein: Warum nicht? Besteht hier kein öffentliches Interesse genau so wie bei den Übernachtungszahlen? ....."

Antwortschreiben des Statistischen Landesamt Baden-Württemberg vom 04. Juli 2001

".... in Ihrem Schreiben fragen Sie nach dem statistischen Nachweis ärztlicher Behandlungsfehler. Zu dieser Thematik liegen im Rahmen der amtlichen Statistik leider keine verwertbaren Daten vor. Dies liegt nicht am mangelnden Interesse an entsprechenden Angaben. Fundierte Daten zu diesem Thema wären sicherlich ganz im Gegenteil für die Gesundheitspolitik höchst interessant. Das Fehlen von Statistiken erklärt sich vielmehr aus eher praktischen Gründen: Entsprechende Daten sind zumindest unter den derzeitigen Bedingungen nämlich schlichtweg nicht seriös statistisch erhebbar. Das wiederum hängt vor allem mit folgenden Hindernissen zusammen:

- Wie aus entsprechenden Gerichtsverfahren hinlänglich bekannt ist, ist bereits die Definition bzw. Abgrenzung "ärztlicher Kunstfehler" äußerst umstritten, zumal die Grenzen angesichts der Entwicklung im medizinischen Bereich im Zeitablauf fließend sind.

- Selbst bei Vorliegen einer klaren Definition müssten noch zwei weitere Fragen geklärt werden, nämlich: Wer stellt das Vorliegen von Behandlungsfehlern flächendeckend fest bzw. wer kann darüber eine statistisch verwertbare Meldung abgeben? Die behandelnden Ärzte selbst scheiden aus nahe liegenden Gründen von vornherein aus, und auch eine Patientenbefragung wäre erstens äußerst aufwendig und zweitens vermutlich statistisch nur wenig ergiebig, da nicht unbedingt davon auszugehen ist, dass alle Befragten hier einen vergleichbaren Maßstab anlegen würden.

Eine Statistk zu diesem Thema wäre aus unserer Sicht eingetlich nur dann denkbar, wenn es eine offiziell anerkannt Institution - z.B. bei den Krankenkassen - gäbe, die ärztliche Behandlungsfehler systematisch nach einheitlichen Grundsätzen untersucht und registriert. Die dort gewonnen Erkenntnisse könnten dann auch statistisch ausgewertet werden, entweder von der Institution selbst oder auch von der amtlichen Statistik. ...."


Haben Sie zu diesem Thema Ideen und Anregungen?

Senden Sie uns bitte eine Mail. Wir werden dann das gesammelte Material auswerten und an die entsprechenden offiziellen Stellen weiterleiten.

Kontakt: info@geoffrey-mike.de



[ home | 10 Punkte | Offener Brief | Hilfe | Sie haben das wohl auch nicht erwartet | Schicksal | Politik | Arbeitsaltag Dt. Bundestag | Staatsziel Tierschutz ... | Petition | Tatsachenbericht | CTG | Gutachten | Pflegestufen | Verjährungsfristen | Adressen | Literatur | Links | Presse | Leserbrief | Rechtshinweis | Gästebuch | Impressum | Kontakt ]


© 2001-2005 Contents, Graphics & Pictures Copyright © by Privates Netzwerk Medizingeschädigter - Geoffrey & Mike - Initiatoren und Betreiber, info@geoffrey-mike.de. Alle Rechte vorbehalten.

Jede, auch nur auszugsweise, Vervielfältigung bedarf der schriftlichen Erlaubnis von Geoffrey & Mike.

Mit der Nutzung dieser Seite erkennen Sie die Nutzungsbedingungen an. Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Eine Haftung wegen befolgen oder nicht befolgen der hier angebotenen Informationen wird nicht übernommen.

Unser Internetangebot wird ausschließlich aus unseren privaten Mitteln finanziert. Wir sind Betroffene und wollen uns nicht am Elend unserer Mitmenschen bereichern. Wir verfolgen keine kommerziellen Interessen und/od. den Anspruch auf öffentliche/private Förder-, Sponsoren- und Spendengelder. Die Weitergabe von Adressen usw. an Dritte kann nur mit ausdrücklichem persönlichem Einverständnis des Betroffenen erfolgen. Der Handel mit Adressen, aus welchem Grund auch immer, ist bei uns ausgeschlossen! Zusätzlich verweisen wir ausdrücklich auf unseren Disclamer/Rechtshinweis

Alle Angaben ohne Gewähr.