1. Kein Verschleppen, Taktieren und Mürbe machen über viele Jahre hinaus. Dieses, zum Teil schon unmenschliche Verhalten, muss zu Gunsten der Geschädigten unterbunden werden!
Das oft angebrachte Argument, der Arzt dürfe sich nicht äußern, weil sonst die Berufshaftpflichtversicherung nicht zahlt ist genau so mager wie falsch. Die Haftpflichtversicherungen versuchen die Geschädigten psychisch und finanziell so einzuschüchtern und zu zermürben, dass sie entweder von alleine aufgeben oder viel zu niedrige Vergleiche akzeptieren.
2. Gesetzliche Meldepflicht - Schaffung einer zentralen Meldestelle!
Die Öffentlichkeit muss darüber informiert werden wie und wo gepfuscht wird. Das bedeutet: Führung und Zugänglichmachung entsprechender Statistiken. z.B.: Wie viele Fälle pro 1.000 OPs werden bei der Schlichtungsstelle angezeigt?
3. Beweislastumkehr* - Arzt muss seine Unschuld beweisen und nicht Patient die Schuld des Arztes!
Da der Arzt näher am Geschehen ist und über alle Informationen verfügt, muss er auch im Falle des Misserfolgs der Behandlung beweisen, dass der Schaden nicht auf seine Behandlung zurückzuführen ist. Der Arzt muss, auch ohne Nachfrage des Patienten, von sich aus einen ärztlichen Behandlungsfehler offenbaren! Es ist Sache des Arztes durch menschliche Größe und Ehrlichkeit zu den Fehlern zu stehen. Die Realität ist, dass abgewiegelt und vertuscht wird!
4. Schnellere Abwicklung der Verfahren bezüglich Behandlungsfehler und oder der Schlichtungskommissionen!
5. Bedeutend höhere und der Schädigung angemessene Schmerzensgelder!
6. Verbesserte Kontrolle der Ärzte durch ein unabhängiges Institut für Patientensicherheit!
z.B.: Wie häufig nimmt der Arzt an Fortbildungsmaßnahmen teil, aktualisiert so sein medizinisches Wissen?!
7. Verstärktes Eintreten der Krankenkassen bei Behandlungsfehlern und größeres Mitbestimmungsrecht der Beitragszahler!
Stärkung und finanzielle Förderung der von Betroffenen für Betroffene gegründeten und geführten Selbsthilfevereinen! Stimmberechtigte Beteiligung der Selbsthilfevereine an Gesundheitskonferenzen auf Landes- und Bundesebene.
8. Info-Broschüren ausliegend bei Ärzten, Krankenhäuser und Krankenkassen!
Im Falle eines vermeidbaren Behandlungsfehlers: An wen wende ich mich? Wer hilft? z.B.: Kontakttelefonnummern und Adressen von Selbsthilfegruppen
9. Sofortige psychologische Betreuung und Unterstützung der Betroffenen und deren Angehörigen, ohne diese selbst als psychisch Krank abzustempeln!
10. Abschreckung durch konsequentere berufsrechtliche Verfolgung und Strafverfolgung - Gegebenenfalls Berufsverbot!
Ergänzende Erklärung, Forderung ...
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