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Suizidversuch eines angeklagten Arztes


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Suizidversuch eines angeklagten Arztes

Am 03.03.2003 wurde nach ca. 3jähriger Ermittlungsarbeit der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft in einer großen Stadt in Norddeutschland das Urteil gegen den Schönheitschirurgen Dr. W. gefällt. Er wurde vom Landgericht einer großen Stadt in Norddeutschland, Große Strafkammer 14, zu einer Haftstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem wurde über ihn ein 4jähriges eingeschränktes Berufsverbot verhängt, d.h. daß er weiterhin seiner Tätigkeit als Arzt - auch im operativ-chirurgischen Bereich - nachgehen, sich nur auf dem Gebiet der ästhetisch-plastischen Chirurgie über den genannten Zeitraum nicht mehr betätigen darf. Das Urteil ist rechtskräftig (AZ xxx KLs xx/02).

Dr. W. hat, wie er zu Beginn seines Prozesses zugab, in - wie es hieß - mindestens 35 Fällen seine zumeist weiblichen Patienten unfachmännisch und mit teilweise katastrophalen Folgen für deren körperliche und seelische Gesundheit operiert, nachdem er sie vorher im übrigen über die Risiken der Operation nicht wahrheitsgemäß aufgeklärt hatte. Daß Dr. W. einen Großteil seiner Einnahmen an der Steuer vorbei eingestrichen haben soll, auf die Fragen mancher Patienten nach Quittungen sogar unwirsch reagiert habe, "... das brauchen wir hier nicht!" sei hier nur am Rande bemerkt, obschon dies wohl - juristisch gesehen - das größte seiner Verbrechen zu sein scheint.

Seine fehlerhaften und unfachmännischen Fettabsaugungen haben Kraterlandschaften hinterlassen, auf denen teilweise bis auf die Muskelschicht hinunter abgesaugt wurde, während in direkt benachbarten Regionen kaum Fettzellen entfernt worden waren. Lidstraffungen hinterließen Glotz- und Triefaugen und asymmetrische Gesichter; in einem Falle hat Dr. W. ein ihm während der Operation auf den Boden gefallenes Brustimplantat eingesetzt, welches wegen Verseuchung mit Koli-Bakterien kurz darauf von einem Plastischen Chirurgen entfernt werden mußte.

Obwohl längst nicht alle der Kripo als Opfer dieses Mannes bekannten Personen als Zeugen gehört worden waren, sind die oben erwähnten Fälle vor Gericht verhandelt worden. Dr. W. hat - nach seinem erwähnten Geständnis - nach nahezu jeder Zeugenaussage die passenden Argumente dafür gehabt, daß in diesem Falle der oder die Patient(in) die Verantwortung für das schlechte Ergebnis selber trage, er jedoch zu Unrecht beschuldigt sei. Eine Patientin beispielsweise, der nach einer Unterspritzung der Nasolabialfalten mit aus der Schamregion entnommenen eigenem Bindegewebe ein Schamhaar aus den häßlichen Wülsten im operierten Gesicht wuchs hatte lt. Dr. W. ihre Pflaster nicht getragen.

Eine Haftpflichtversicherung hatte Dr. W. über einen langen Zeitraum nicht abgeschlossen. Der Leser mag sich jetzt fragen, wie das denn sein kann: Ganz einfach, denn das Vorhandensein der Berufshaftpflichtversicherung ist Ärzten zwar - wie allgemein bekannt - vorgeschrieben, wird jedoch, - was weniger bekannt und unfaßbar ist - im Gegensatz zu der von Architekten und Rechtsanwälten weder von den Ärztekammern noch einer anderen Institution kontrolliert, obwohl dies Problem nachweislich bekannt ist. Wenn dann etwas passiert, kann der Patient nach einem teuren und langwierigen Rechtsstreit sehen, woher er sein Geld bekommt. Doch auch dies war "selbstverständlich" nicht die Schuld des Dr. W.: Seine Haftpflichtversicherung hatte ihm - wie er vor Gericht angab - gekündigt, nachdem sie von einem sich durch Dr. W. geschädigt fühlenden Patienten auf die Zahlung von DM 120.000,- unter der Drohung, dieser würde sonst an die Öffentlichkeit gehen erpreßt worden war. Ihm sei über die Kündigung keine Mitteilung gemacht worden und seine Kontoauszüge, auf der sich die fehlende Versicherungsprämie nicht unerheblich bemerkbar gemacht haben dürfte, überprüft der Dr. angeblich nicht. Das klingt doch schon alles sehr glaubhaft, insbesondere, da die Versicherung ja auch diejenige ist, die bei einem Schaden im Fokus der Öffentlichkeit steht und nicht etwa der schädigende Arzt ...

Im Februar 2002 hat Dr. W. eine Eidesstattliche Versicherung (früher Offenbarungseid) abgelegt, in der er angab, über keinerlei Privatvermögen mehr zu verfügen. Seinen Porsche, den er bis heute fährt, hatte er einem Bekannten verpfändet.

Zu schlechter Letzt sei noch erwähnt, daß Dr. W. einige Tage vor Beginn seines Prozesses, drei mal auf mehr oder weniger geschickte Art versucht hat, sich das Leben zu nehmen - oder es doch zumindest so hat aussehen lassen. Einmal ist er dabei mit in den Fahrerraum geleiteten Auspuffgasen seines Porsches durch eine große Stadt in Norddeutschland gefahren und so dann in einer viel befahrenen Straße von der Polizei aufgegriffen worden. Daß er dabei das Leben und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet hat, scheint weder ihn selbst noch das Gericht weiter beeindruckt zu haben.

Die Arztwürde ist Dr. W. also nach alledem nicht aberkannt worden - dieser Prozeß und sein Urteil dürfte somit einen weiteren dunklen Schatten auf das ehemals ehrenvolle Bild vom guten und engagierten Arzt, der vor allem auf das Wohl seiner Patienten bedacht ist, werfen. Dr. W. und seinen Anwalt dürfte dies kaum stören - hat doch sein anfängliches Lippenbekenntnis seine Wirkung getan. Glückwunsch, Herr Dr. W.!

Dieses Urteil ist ein harter Schlag in die geschundenen Gesichter der oftmals für ihr Leben gezeichneten Opfer und auch für diejenigen, die in mühevoller und undankbarer Feinarbeit versucht haben, das, was dieser Pfuscher hervorgerufen hat, wieder einigermaßen zu richten. Doch die dürfen sich ja nicht frei äußern...

Ich und meine Mitgeschädigten werden in Zukunft in der Brieftasche ein Dokument haben, auf dem hinterlegt ist, daß wir - auch im Notfall - eine Behandlung durch Herrn Dr. W. ablehnen. Man weiß ja nie, wo er jetzt tätig wird. Immerhin wußte Dr. W. ja nach eigener Angabe bereits im zarten Alter von 5 Jahren, daß er Chirurg werden wollte und so steht zu erwarten, daß er auch jetzt seiner Berufung nachgehen wird und bei dem Ärztemangel in unseren Krankenhäusern auch eine Stelle findet.

Für uns Geschädigte handelt es sich hierbei um ein skandalöses Fehlurteil:

Das Gericht / die Richter haben anscheinend mit Dr. W. Mitleid gehabt. Er sah während des Prozesses gebrochen aus, hatte drei fragliche Suizidversuche hinter sich, hat, wie er angibt, hohe Schulden. Deshalb fiel ein früher Entschluß: Eine Strafe von unter zwei Jahren und Bewährung. Weshalb sonst wurden von 35 angeklagten Fällen 16 Fälle gem. §154II StPO - inkl. dem besonders schweren Fall T.! - eingestellt ? So waren statt 35 Fällen nur noch 19 abzuurteilen.

Das Gesetz sagt: Bewährung nur dann (bei 1 - 2 Jahren), wenn

1.) besondere Gründe in der Tat und

2.) besondere Gründe in der Person vorliegen, die die Bewährung rechtfertigen.

Worin hat das Gericht diese Gründe gesehen ?

Die Beweislage (die Aussagen der Zeuginnen und die Gutachten des Sachverständigen) waren erdrückend.

Das Geständnis ist grundsätzlich als strafmildernd zu berücksichtigen.

Das Gericht /Die Richter haben das Geständnis (das den Prozeß sicher zur Freude des Gerichts verkürzte!) als besonderen Grund im o.g. Sinne gewertet. Noch nie habe man einen Arzt erlebt, der ein so freimütiges Geständnis ablegt, hieß es bei der Urteilsverkündung. Dieses Geständnis erfolgte unserer Meinung nach jedoch allein aus taktischen Gründen, wie durch die bereits erwähnten Ausreden des Dr. W. offenkundig wird. .

Völlig außer Acht gelassen wurde:

- Dr. W. ist ganz offensichtlich Alkoholiker, wie aus dem Praxisdurchsuchungsprotokoll ersichtlich ist. Weshalb wurde dies in der Verhandlung überhaupt nicht erörtert? Der aktenkundige Alkoholismus hätte ein umfassendes Berufsverbot für sämtliche ärztliche Tätigkeit zwingend gemacht!

- Dr. W. hat sich skrupellos und gezielt trotz mehrfacher Abmahnungen als Plastischer Chirurg ausgegeben, was er nachweislich nicht ist.

- Dr. W. hat seine Patienten über Jahre belogen und betrogen und den Fiskus sicherlich ebenso.

Wieder einmal wurde von den Strafrichtern nicht an die auf Dauer geschädigten und zum Teil suizid-gefährdeten Opfer gedacht.

Wir, die Opfer des Dr. W. fragen:

Wie würden Sie, die Herren Richter, es finden, wenn Ihre Ehefrauen in ein Flugzeug steigen, von dem der Pilot fälschlicherweise angibt, eine Ausbildung für das Führen der entsprechenden Maschine zu haben ? Wie würden Sie es weiterhin finden, wenn dieses Flugzeug abstürzt, Ihre Frauen hierdurch schwer entstellt werden, danach festgestellt wird, daß die Fluggesellschaft noch nicht einmal die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abgeschlossen hatte und Sie bzw. Ihre Frauen auch noch die Wiederherstellungskosten tragen müßten? Stellen wir uns weiterhin einmal vor, daß der bei dem Absturz unverletzt gebliebene Pilot trotz des Nachweises eines, evtl. sogar unter Alkoholeinfluß begangenen, gravierenden Fehlverhaltens zu einer nicht einmal zweijährigen Bewährungsstrafe auf freien Fuß gesetzt und bei einer anderen Fluggesellschaft wieder Passagiere fliegen darf?

Durch derartige Fehlurteile, die den Opfern nicht gerecht werden, wird Selbstjustiz provoziert! Natürlich wollen wir, die Opfer des Dr. W. dies nicht. Die Strafe von 1 Jahr und 9 Monaten zur Bewährung zeigt jedoch, daß unserem Leid in keiner Weise Respekt gezollt wurde!


Nachtrag:

Am 09.03. wurde bekannt, daß die Approbation, ca. 5 1/2 Jahre nachdem die erste von vielen Beschwerden bei der Ärztekammer in einer großen Stadt in Norddeutschland gegen Dr. W. einging, auf unbestimmte Zeit entzogen wurde.


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