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Neugeborenen - Sepsis




Wir haben eine schwerstmehrfach behinderte süße Tochter, geboren am Nachmittag des xx. Dez .19xx, die in Folge einer Gehirnentzündung mit Stammhirnschädigung seit 10 Jahren und auch jetzt so schwer behindert ist, dass manche Ärzte es für ein Wunder halten, dass sie noch lebt (und dann wegen guter Betreuung auch noch oft lacht !). Sie hat - trotz vielfältiger und regelmäßiger Förderungen und Therapien - den Entwicklungsstand eines 3 monatigen, blinden (Opticusatrophie), von Krämpfen (BNS), Unterkühlung (Hypothermie) und Austrocknung (diabetis insipidus) bedrohten Säuglings, ist auf Grund dieser und einiger weiterer Komplikationen latent lebensbedroht und ständig zu überwachen.

Die Geburt selbst - in einer Geburtsklinik ohne eigene Kinderabteilung - verlief scheinbar "glänzend", das Neugeborene war rund und gesund mit den allerbesten "APGAR" Werten 9 - 10 - 10. Zu Hause knallten bereits die Sektkorken. Nachts am xx. Dez. 19xx um 03.15 Uhr, 35 Stunden nach der Geburt, kam für mich (den Vater) zu Hause der Anruf meiner Frau, der unser aller Leben veränderte. Meine Tochter als Notfall in die Intensivabteilung einer Kinderklinik verlegt, mit dem Tode kämpfend!

Ein Schock für uns Eltern, die Tochter mit aufgedunsenem Bauch an Schläuchen, Infusionen und Apparaten, besorgte Ärzte und Pfleger aufrichtig bemüht, aber zunächst noch vorsichtig mit Informationen. Das Ergebnis der Blutkultur schließlich: Sepsis durch Gruppe B - Streptokokken. Wir fragten: wie bitte ? durch was? Die Ärzte wurden auch gefragt zur Prognose. Man wurde sehr zurückhaltend, sehr Schlimmes sei nicht auszuschließen. Wieso das bei so einem gesund geborenen Prachtbaby?

Welten brechen für Eltern zusammen. Aber: hatten wir Eltern aber nicht bereits am Vortag, noch in der Geburtsklinik, auf diese und jene ganz leichte Auffälligkeit hingewiesen? Das Kind hatte, nachdem ein Kinderarzt es am Morgen (xx. Dez. xx) untersucht und für unauffällig befunden hatte, schlecht getrunken, teilweise geweint und schließlich nur noch geschlafen. Wir hatten doch tagsüber die Hebamme genervt mit Anfragen. Alles o. k., alles bestens, so immer die Antwort. Dann hatte meine Frau auch noch mittags (xx. Dez. 19xx) plötzliches Fieber bekommen: Pillchen dagegen, ist normal, ist nicht so schlimm. Wirklich?

Am übernächsten Tag (xx. Dez. 19xx), nach der Rückkehr von der Intensivstation der weiter entfernt liegenden Kinderklinik, auch meine Frau war trotz der frischen Geburt schon mitgefahren, wurde das Pflegepersonal der Geburtsklinik auf unsere frühen und unbeachtet gebliebenen Hinweise angesprochen. Wie bitte? Hinweise von Ihnen? Haben Sie was gesagt? Nix gehört. Es war doch alles normal. Das Kind ist doch kinderärztlich untersucht gewesen. Und der Geburtsleitende Arzt: "Fieber kommt schon mal vor, das ist harmlos." Aber war nicht auch schon die Schwangerschaft nicht ganz unauffällig gewesen? Derselbe Arzt hatte auch die Schwangerschaftsbetreuung gemacht.

Also, wir wollten uns nicht für dumm verkaufen lassen, zumal die erste Ultraschall - Untersuchungen des Gehirns unserer wenige Tage alten Tochter Schlimmes hat befürchten lassen. Viel Gehirnsubstanz war offenbar durch die Entzündung geschädigt oder zerstört. Wenige Tage nach der Geburt war klar: uns stand wahrscheinlich ein jahrelanger Kampf um das Wohlergehen unserer Tochter und um ihre Rechte bevor.

Erste formale Maßnahme: Informationen sammeln, alles akribisch aufschreiben. Gedächtnisprotokoll. Das erste, 6 Seiten (in den Nächten geschrieben, weil wir tags auf

der Intensivstation waren) war 9 Tage nach der Geburt fertig und einen Tag später beim Notar hinterlegt (um dem Vorwurf vorzubeugen, später was herumzuändern). Der außergerichtliche Schriftwechsel (über einen Rechtsanwalt) mit dem Geburtskrankenhaus startete 10 Tage nach der Geburt, insbesondere mit Anforderung der Dokumentation unter Fristsetzung. Man schickte nur ca. 90 Prozent der Doku., wie die Analyse - u. a. durch Abgleich mit dem Mutterpass - ergab. Wochen später kam auf massivsten Druck hin noch ein wenig mehr Dokumentation. Anschließend ein Hin und Her mit dem Haftpflichtversicherer. Zum Schluss des Verfahrens (im Jahr xxxx) hatten wir immer noch nicht alle Dokumentationen. War aber auch egal, denn einige Untersuchungen aus der Zeit der Schwangerschaft, die nicht in der übersandten Dokumentation enthalten waren und deren Vornahme später abgestritten worden war (obwohl von der schwangeren Mutter selbst erlebt), sind uns privat in Rechnung gestellt worden. Klassisches Eigentor der Ärzte. Kam aber auch nicht mehr so drauf an.

Dann, seit Dezember 19xx bis eigentlich heute, immer die Sorge um unsere Tochter, trotzdem die Kraft zu weiterer Recherche: Aktenorder für Hilfemöglichkeiten, medizinische/rechtliche Informationen und zum Sachverhalt anlegen. Der medizinische Dienst wurde auf Anraten der Krankenkasse eingeschaltet (19xx). Ergebnis: ein pädiatrisches Gutachten, ein geburtshilfliches Gutachten: beide für uns desaströs - niederschmetternd. Keine Chance. Aber seltsam: auf einige Aspekte, von denen wir als Laien bereits eine leichte Ahnung hatten, wurde gar nicht eingegangen! Sind so wissenschaftliche Gutachten, die über Menschenschicksale entscheiden? Also weiter recherchiert, telefoniert, gelesen, wohl hundert Stunden. Nach Ablehnung einer außergerichtlichen Regulierung durch den Haftpflichtversicherer wurde von uns die Schlichtungsstelle eingeschaltet (19xx - ein Fehler, wie sich nachher herausstellte). Aber immerhin haben wir Vorsicht walten lassen: unsere "Gutachterakte" war schon recht ansehnlich, und durch eine Kette von unwahrscheinlichen Zufällen bekamen wir Kontakt zu einem uns wohl gesonnenen und angesehen Privatgutachter, dem wir die Akte übersenden durften. Sein erstes Gutachten der erste Lichtblick - und erst mal "als Reserve" zurückbehalten - und siehe da: das Gutachten der Schlichtungsstelle, erstellt von einem anderen angesehenen Universitätsprofessor, war niederschmetternd für uns. Also das Verfahren vor der Schlichtungsstelle: satt verloren, eine einzige schlimme Katastrophe! Unser Anwalt schätzte danach die Erfolgsaussichten einer Zivilklage eher gering ein! Aber wir hatten zwischenzeitlich sogar noch ein weiteres

Privatgutachten und selbst tüchtig in der Literatur recherchiert. Also los mit der Zivilklage Anfang 19xx zum Landgericht .... . - das Urteil erst Mitte 19xx nach vielen, vielen weiteren Gutachten bekannter Sachverständiger und viel Schweiß und Nerven - denn beständig hat die Haftpflichtversicherung durch ihre Rechtsanwälte alles und jedes bestreiten lassen und wieder und wieder alles und jedes in Frage gestellt - Zermürbungstaktik aufgrund wahrscheinlich strategischer Order der kapitalstarken Haftpflichtversicherung an seine professionellem Schadenssachbearbeiter. Ach ja, das Urteil des Landgerichts .....im Jahr 19xx: voller Erfolg für die Klägerin, unsere Tochter. Aber dann, später 19xx:

Berufung der Beklagten zum Oberlandesgericht ....., alle Themen bei nur wenig Neuem noch einmal von vorn, jeder Mist des Haftpflichtversicherers noch einmal durchgekaut. Aber wir hatten zwischenzeitlich noch ein weiteres Privatgutachten eines wiederum sehr bekannten Professors in den Akten, erste Sahne! Jetzt waren schließlich auch die beiden offiziellen weiteren Gerichtsgutachten für das OLG in der Sprache absolut unzweideutig: "grober Behandlungsfehler, medizinische Heimwerkerei, laienhaft" usw. Das ist sehr selten aus der Feder von offiziellen Gutachtern. Dann die OLG - Entscheidung: wieder gewonnen (Jahr xxxx) - und rechtskräftig! Hier möchte ich einige Tipps weitergeben:

1.) Sachverhalt:

Bei Verdacht auf Falschbehandlung so schnell wie irgend möglich alles selbst Erlebte systematisch und - wenn es geht - emotionslos aufschreiben, auch Äußerungen von Ärzten, Hebammen usw., Namen. Genaues Gedächtnisprotokoll ! Die Dokumentation anfordern, auf Fehlendes durchsehen (!), notfalls mit Klage drohen unter Fristsetzung. Akten anlegen, ordnen, systematisieren.

2.) Medizinische Aspekte:

a) Versuchen, beteiligten Ärzten so viel Informationen wie möglich zu entlocken, auch bei weiterbehandelnden, ggf. also nicht selbst einem Schadensvorwurf ausgesetzten Kliniken. - So bald wie irgend möglich - und persönlich machbar - eine umfangreiche Literatur - Recherche starten: Unibibliotheken, medizinische Datenbanken etc. (teils kostenpflichtig bei Stichwortsuchen, ist aber nicht so schlimm). Beispiele:

Deutsche Zentralbibliothek für Medizin:

www.dimdi.de

oder:

Informations-Vermittlungsstelle der Staats- und Universitätsbibliothek Bremen

b) Versuchen, über Gespräche mit wohlmeinenden Ärzten oder einfach so über im Internet oder in der Literatur gefundene Adressen an PRIVATGUTACHTEN heranzukommen. Das ist teils sehr schwierig, oft vergebens und unbedingt abhängig davon, ob man den richtigen Ton trifft und einen Leitz- Ordner mit übersenden kann, in dem systematisch geordnet Kopien aller medizinischen Dokumente, die präzise eigene Sachverhaltsschilderung (z. B. Gedächtnisprotokoll) und ggf. sonstiger Schriftwechsel, z. B. über Rechtsanwälte, und auch Stellungnahmen der Gegenseite sowie bisherige Gutachten enthalten sind. Privatgutachter wollen nicht noch Unterlagen hinterherlaufen müssen und möglichst schnell einen Überblick gewinnen können. Nett wirkt sicherlich auch ein hübsches Foto des betroffenen Kindes. -

Wegen der Kosten Kontakt zur Krankenkasse unter Hinweis auf deren Regressmöglichkleit gem. § 116 ff. SGB X im Erfolgsfall - bei uns hat die Krankenkasse 50 % aller

Privatgutachterkosten (je zwischen 127,- DM und 2700,- DM ) übernommen.

c) speziell zu Fragen um Gruppe - B Streptokokken - zwei sehr wichtige Internetadressen (englisch):

www.groupbstrep.org und

www.groupbstrep.com

Infomaterial auch über das CDC, Atlanta, Georgia, USA.

3.) Rechtsanwälte:

nur einschlägig erfahrene Anwälte mit der Interessenswahrnehmung - frühzeitig - beauftragen! Aber auch dann wird die akribische Recherche im Detail einem in vielen

Punkten selbst obliegen. Soviel Stunden kann kein RA investieren.

Noch ein Wort zu den Ärzten. Wir waren einerseits betroffen über so viel Täuschungsmanöver und Tricks der angeschuldigten Ärzte bzw. des Krankenhauses.

Möglicherweise geht einiges davon zurück auf Machenschaften der Haftpflichtversicherung. Das wissen wir im Detail nicht. Wir möchten aber auch betonen, dass wir an verschiedene Ärzte die qualifizierte Bitte um Privatgutachten herangetragen haben und dass einige von ihnen uns wichtige Unterstützung teils zu "Sympathiepreisen" gewährt haben. Also sollte man als von einer Falschbehandlung Betroffener niemals generell auf "die Ärzte" schimpfen. Ohne die hoch anzuerkennende Hilfe uns vorher völlig unbekannter Ärzte hätten wir kaum den Prozess nach dem verlorenen Schlichtungsstellen - Verfahren gewonnen. Und dort, wo Ärzte fahrlässig einen schweren Fehler begangen haben, sollte man nicht nur die Reaktion dieser Ärzte, sondern auch das Verhalten des Haftpflichtversicherers beleuchten. Deren offenbar zum Prinzip erhobene Blockadehaltung könnte jedem Arzt einmal schaden, denn kein Mensch wird von sich absolute Fehlerfreiheit behaupten.


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info@geoffrey-mike.de


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