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Behandlungsfehler auch in Österreich


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Liebe " selbst Betroffene " !


In Österreich ist es ganz sicher - etwas - leichter bei nachweisbaren Behandlungsfehlern zu seinem Recht zu kommen.

Dazu braucht man gar keinen Patientenanwalt, etc.


Man benötigt Gutachten gerichtlich beeideter Sachverständiger die - unabhängig von den behandelnden Ärzten - den Fall beurteilen.

In Österreich sind alle größeren Spitäler haftpflichtersichert, bzw. gegen Behandlungsfehler versichert.

Geht man - so wie ich - den Kompromiss ein und akzeptiert zb. den von der Vers. des Krankenhauses vorgeschlagenen Gutachter, der wie angeführt gerichtlich beeidet sein muß, es darf kein Arzt der eigenen Wahl sein, so hat man die berechtigte Chance zu seinem Recht zu kommen.


Ich habe diese - von eindeutigen Fehlern - sprechenden "Urteile" der Sachverständigen bekommen, die die Fehler bestätigen.

Der Ausgleich erfolgte ohne Strafverfahren, KH hat somit freiwillig bezahlt, da es den Prozeß ohnehin verlieren würde.


Aber der Weg vom Erleben, Durchleben, Aufdecken bis hin zum Schadensersatz ist ein langer Weg der viel Disziplin und sehr viel Substanz raubt. Nicht nur, daß man wieder und immer wieder mit dem Durchlebten konfrontiert wird, so setzen natürlich auch die Versicherungen auf Zeit. In Österreich hat man ab Entdeckung eines Behandlungsfehlers 3 Jahre Zeit entsprechende Rechtsmittel zu ergreifen. Gleichzeitig erlöschen strafrechtliche Belange nach 3 Jahren, sprich wegen fahrlässiger Körperveletzung- unter Umständen mit Dauerfolgen - wird man den Arzt selten "dran" kriegen.


Zusätzlich halten die Ärzte zusammen wie kaum eine Berufssparte überhaupt. Dies wird durch das Ärztekammersystem etc. noch gefördert, man erfährt oft kaum in welchem rechtlichen Dienstverhältnis der Arzt steht. (In Österreich zb. Beamter, Angestellter mit Zeitvertrag, und anderes mehr.)


Somit wird man an den, der den Behandlungsfehler ausgeübt hat nicht so leicht herankommen.

Zusätzlich benötigt man vielfach eine Rechtschutzversicherung, dies falls zb. keine Einigung mit der Vers. des Klinikums zu Stande kommt. Nicht jeder hat eine Rechtschutzversicherung, Prozesse kommen teuer, würde der Staatsanwalt die Strafverfolgung nach Anzeige übernehmen könnte man sich wenigstens die sehr teuren Gutachterkosten ersparen.

Allerdings erleichtert eine strafrechtliche Anzeige den "Schadenswiedergutmachungsprozeß" keinesfalls, der Arzt muß ja lügen um einer strafrechtlichen Verurteilung zu entgehen.


Ich bin Polizeibeamter von Beruf und kenne die Rechtslage gottlob sehr gut.

Mir persönlich schwebt die Einrichtung einer unabhängigen Ärztekommission vor, die - ohne den Arzt nun kriminalisieren - zu wollen wenigstens für die Schadenswiedergutmachung sorgt.

Allerdings fragt man sich in einem Rechtssystem (wo man bereits für Falschparken viel Strafe bezahlt) wie es dann passieren kann, daß Ärzte, die derartige Fehler - und wenn es nur einmal ist - machen straffrei davonkommen.

Die Überlegung - entweder bekomme ich meine Entschädigung oder mir liegt an einer Verurteilung des Arztes sprich Täter ist persönlich sehr schwierig. Auch ist man bei derartigen Verhandlungen unter Ärzten nicht präsent sondern muß abwarten was passiert.

In Zeiten der Sparpolitik muß man auch anerkennen, daß Ärzte viel zu lange Arbeitszeiten haben, dies aber teilweise selbst wollen um zu verhindern, daß andere Kollegen vom großen Kuchen mitessen. Wir haben keine Ärzteschwemme sondern einen Mangel an Ärzten.


Zusätzlich verdienen im großen Stil tun ohnehin nur die "Hohen", der kleine Stationsarzt bekommt nicht sonderlich viel Geld.

Es würde mich interessieren ob das Rechtssystem hier in Österreich vom Deutschen Recht stark abweicht

Eines wird wohl gleich sein: Die Schadenersatzzahlungen sind zu niedrig, viel zu niedrig.

Es soll nicht sein wie in Amerika wo wegen Kleinigkeiten Millionen US $ bezahlt werden und auch die Ärzte schon Sorge haben diese zu hohen Forderungen im Fall des Falles bewältigen zu können, nein - es muß ein dem heutigen Standard angepaßtes Schadenersatzsystem neu geschaffen werden in dem jeder Fall für sich abgehandelt wird -

kein Fall ist jedenfalls gleich.


Ich werde aber auch bei den erwiesenen Fehlern keine Namen nennen, der Sachverhalt spricht schon für sich und auch ich muß zugeben nach rund 140 Operationen in Narkose/Intubationsnarkose etwas angeschlagen zu sein. Zusätzlich wurde mir eine Morphiumpumpe implantiert mit Zugang direkt in den intrathekalen Raum, nur so kann ich halbwegs schmerzfrei leben.

Allerdings habe ich dzt. große Probleme meinen Beruf zu erhalten, ich befürchte die Frühpension.


Ich sage nur: Niemals aufgeben und auch das Positive im Leben sehen, es sind die eigenen Nerven die man verschleißt und man muß lernen mit seiner Frustration Angst und Sorge umgehen zu können, ansonsten gesellen sich psychische Probleme dazu die ich ehrlicherweise auch nicht haben möchte.




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