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Fehlerhafte kieferorthopädische Behandlung




Fehlerhafte kieferorthopädische Behandlung

Im Mai 1991 habe ich im Alter von 27 Jahren eine Kieferorthopädin aufgesucht, um mich über eine Behandlung beraten zu lassen. Ich stellte in diesem ersten Gespräch klar, dass ich die Behandlung nur durchführen lassen wollte, wenn das Ziehen von Zähnen nicht notwendig sei.

Ich hatte einen leichten Überbiss und wegen des Zahnengstands schiefe Schneidezähne im Ober- und Unterkiefer. Die Korrektur hatte aus meiner Sicht vor allem kosmetische Gründe, es bestand also keine zwingende Notwendigkeit einer Behandlung.

Die Ärztin sagte bereits bei diesem Erstgespräch, dass die Behandlung wohl ohne Zähneziehen möglich sei, allerdings nur mit einer festen Spange, die ich nach ihrer Einschätzung ca. 1 Jahr tragen müsse. Ich ließ Röntgenaufnahmen und Abdrücke anfertigen. Bei der Hauptbesprechung ca. 1 Monat später bestätigte die Ärztin, dass das Ziehen von Zähnen nicht erforderlich sei. Sie machte keinerlei Vorbehalte, etwa dahingehend, dass dies nur einen Versuch darstelle und u.U. doch noch Zähne gezogen werden müssten. Ich willigte in die Behandlung ein.

Der Heil- und Kostenplan wurde mir zugeschickt. In diesem ist mit keinem Wort davon die Rede, dass die Extraktion, also das Ziehen von Zähnen vorbehalten bleibt. Die feste Spange wurde eingesetzt. Im Februar 1992 teilte die Ärztin mir dann mit, dass die Behandlung nicht vorangehe und in meinem Kiefer nicht genug Platz sei. Das Ziehen von 4 Prämolaren (sog. Vor-Backenzähne) sei jetzt doch notwendig. Ich war wie vor den Kopf gestoßen. Auf Anraten meines Zahnarztes wollte ich in der Uniklinik eine zweite Meinung einholen. Als ich dies der Ärztin mitteilte und um die Röntgenaufnahmen und Abdrücke bat, wurde mir schriftlich die Behandlung aufgekündigt, da es mir an Vertrauen mangele.

Ein anderer Kieferorthopäde bestätigte die Erforderlichkeit der Extraktion und äußerte sich dahingehend, dass er nicht nachvollziehen könne, weshalb die Behandlung ohne Extraktion überhaupt begonnen wurde. Er riet mir, die Behandlung aus Kostengründen doch bei der Ärztin fortzusetzen und vermittelte telefonisch in meiner Anwesenheit.

Ich bereue heute zutiefst, dass ich aus Kostengründen wider zu dieser Ärztin zurückkehrte, denn im Verlauf der weiteren Behandlung kam es zu schweren Behandlungsfehlern.

Kurz und gut: Ich ging wieder zu der besagten Ärztin, mein Zahnarzt zog mir vier vollkommen gesunde Zähne (zwei im Oberkiefer, zwei im Unterkiefer), die Behandlung mit der festen Spange wurde fortgesetzt. Dabei ging es nach dem Prinzip Versuch und Irrtum.

Im April 1994 sagte mir die Ärztin, dass meine Zähne auf die feste Spange nicht mehr reagieren würden und die noch vorhandenen Lücken durch eine lose Spange geschlossen werden könnten. Die Zähne rutschten im Verlauf dieser Behandlung mit der losen Spange teilweise wieder in ihre ursprüngliche Ausgangslage und hatten keine Verankerung mehr im Knochen, d.h. die Wurzeln waren locker und einige Zähne wackelten.

Im Mai 1995 übergab mir die Kieferorthopädin einen neuen Heil -und Kostenplan, in welchem weitere 1 ½ Jahre angesetzt wurden. Mein Zahnarzt riet mir dann eine auf Erwachsene spezialisierten Kieferorthopäden aufzusuchen. Er hat mir einen sehr erfahrenen Kieferorthopäden empfohlen. Dieser erklärte mir, dass die Behandlung von Kindern und die Behandlung von Erwachsenen eigentlich zwei unterschiedliche Fachrichtungen wären, dass aber viele Kieferorthopäden ohne Zusatzausbildung sich berufen fühlten, auch Erwachsene zu behandeln.

Der Arzt erklärte mir zunächst, dass ohne eine erneute feste Spange die vorhandenen Lücken keinesfalls geschlossen werden könnten und zudem eine erfolgreiche Behandlung nur mit einer sog. Osteotomie, also einer Kiefernspaltung möglich sei. Die Ärztin hatte nämlich in vier Jahren wildem Herumprobieren eine so ungünstige Zahnstellung und Zahnverankerung geschaffen, dass diese ohne eine Operation nicht mehr beseitigt werden konnte.

Ich spürte intuitiv sofort die Kompetenz des Arztes und wechselte zu ihm. Meine private Krankenversicherung stimmte dem Behandlerwechsel erst zu, nachdem sie zwei Privatgutachten in Auftrag gegeben hatte, die die Behandlungsfehler bestätigten. Eine Regressforderung wurde von der Ärztin ebenso abgelehnt wie meine Schmerzensgeldforderung. Sie legte ein Privatgutachten vor, welches mit den Worten endet "Berechtigt erscheint allenfalls der Einwand, dass die Behandlung relativ lang war. Bei der vorliegenden Behandlungsplanung und Behandlungsdurchführung können wir allenfalls Unregelmäßigkeiten erkennen, jedoch keinen Fehler, der als Kunstfehler zu bezeichnen wäre."

Nachdem im März 1998 die Kiefernspaltung durchgeführt wurde, habe ich im Herbst 1998 Klage auf Schmerzensgeld in Höhe von mindestens DM 6.000,-- eingereicht.

Die Operation ist bei mir Gott sei Dank sehr gut verlaufen, zumal mein Nachbehandler mit einem der besten Kieferchirurgen Deutschlands zusammenarbeitet. Diese Operation ist ziemlich risikoreich, da oft Nerven durchtrennt werden, so dass eine dauerhafte Taubheit der Lippen, Backen usw. zurückbleibt. Das war bei mir nicht der Fall. Ich hatte Glück im Unglück, dass ich am Ende noch an einen hervorragenden Arzt geraten bin, der die Behandlung zu einem erfolgreichen Ende brachte.

Er hat mich bestärkt, gerichtlich gegen die Ärztin vorzugehen, da ihr bereits mehrere Patienten zum Opfer gefallen sind, die dann durch andere Nachbehandler behandelt wurden. Wie ich heute weiß, hat die Ärztin keinen guten Ruf und liegt mit etlichen Kollegen und der Bayer. Zahnärztekammer sowie dem Zahnärztlichen Bezirksverband im Streit.

Sie hält sich selbst für eine tolle und hervorragende Ärztin, was sie nicht müde wurde vor Gericht vorzutragen. Sie legte bei Gericht ergänzte Behandlungskarten vor. Der erste gerichtlich bestellte Gutachter hat der Ärztin schwere Behandlungsfehler vorgeworfen. Sie setzte aber ein weiteres Gutachten durch. Diese Gutachterin wurde von ihr selbst bei Gericht vorgeschlagen und von dem Richter beim Amtsgericht auch tatsächlich als Gutachterin bestellt. Mein Befangenheitsantrag wurde abgelehnt.

Diese Gutachterin machte auf drei Seiten allgemeine Ausführungen, ohne auf meinen konkreten Fall einzugehen. Auf einer halben Seite befasst sie sich mit meinem Fall und wendet ihre eigenen Definitionen aus dem Gutachten unrichtig an, um zu dem Schluss zu kommen, dass ein Behandlungsfehler nicht vorliegt.

In der 1. Instanz hat sich der Richter beim Amtsgericht mit meinen Argumenten überhaupt nicht auseinandergesetzt und hat die Widersprüche in dem Gutachten nicht beachtet. Ohne weitere Begründung hat er sich dem Gutachten angeschlossen und meine Klage abgewiesen. Obwohl ich sofort Berufung beim Landgericht einlegte, hat die Ärztin meinem Nachbehandler üble Nachrede vorgeworfen und bei der Bayer. Zahnärztekammer und beim Landesverband ein Disziplinarverfahren gegen ihn gefordert.

In ihrem an diese Institutionen Schreiben behauptete sie einfach wahrheitswidrig, dass beide Gerichtsgutachter bestätigt hätten, dass sie eine fachlich zutreffende Behandlung vorgenommen habe und sie daher gesiegt hat.

In der Berufungsinstanz vor dem Landgericht haben sich die 3 Richter der Arzthaftungskammer erstmals wirklich mit meinem Sachvortrag auseinandergesetzt. Sie haben sich nicht davon schrecken lassen, dass die Ärztin pro Schriftsatz zwischen 20 und 60 Seiten mit Kopien aus Fachbüchern verfasst und damit das Gericht zumüllt.

Am 6.6.2005 erging das Endurteil, wonach das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben wurde und die Ärztin zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von EUR 4.000,-- verurteilt wurde.

Das Gericht hat mir somit mehr zugesprochen als den eingeklagten Mindestbetrag. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Da ich die Ärztin aber als hartnäckig kenne, möchte ich nicht ausschließen, dass sie versucht weiterzumachen und mit einer sog. Nichtzulassungsbeschwerde doch noch in Revision zu gehen versucht.

Ich wage noch nicht zu hoffen, dass diese Episode meines Lebens nach 7 Jahren Rechtstreit und 14 Jahre nach Behandlungsbeginn bei der Ärztin zu Ende ist.

Als Fazit kann ich sagen, dass ich nicht nur die bittere Erfahrung von Behandlungsfehlern machen musste, sondern auch die Erfahrung von uninteressierten Richtern, die sich nicht mal die Mühe machen Schriftsätze zu lesen oder eigene Denkarbeit zu leisten.

Aber: Ende gut, alles gut. Am Ende bin ich doch noch an hervorragende und engagierte Ärzte, nämlich meinen Nachbehandler und den Kieferchirurgen, geraten und beim Landgericht auch an objektive und erfahrene Richter. Es wäre noch so viel zu schreiben, da die Fehler der Ärztin so vielfältig waren und ihre Uneinsichtigkeit so groß, aber der Platz ist begrenzt.


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