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Ärztin stirbt nach Fehlbehandlung ?

Auch ein Blick in die Privatversicherungs-Unterlagen ergab, dass 16 x der Name des Professors festgehalten wurde, und das als "nichtbehandelnder Arzt".


Frau Dr. XXXX könnte bei einer verantwortungsvollen medizinischen Betreuung durch das Klinikum in XXXX noch leben.

Als Betroffener durch das Klinikum in XXXX möchte ich meine Situation schildern. Es geht mir hier aber nicht darum anzuklagen, denn Fehler sind - wo Menschen sind- unvermeidbar. Die Frage ist: Wie geht man damit um?

Wie es zum Tod meiner Frau, Dr. XXXX, kam:

19.06.00 - PET-Wert der Universitätsklinik XXXX ergab: keinerlei Metastasen;

12.07.00 - Vorgesehen war eine ambulante Bluttransfusion in der Frauenklinik des Klinikums XXXX. Zunächst holte ich meine Frau in ihrer Frauenarztpraxis ab für den ambulanten Termin. Wir vereinbarten, dass ich sie danach im Klinikum wieder abholen würde. Nach Rücksprache mit der OÄin blieb meine Frau stationär, um mit Infusionen aufbauend gegen die Essstörungen und die Appetitlosigkeit anzugehen. Die OÄin bot ihr an, sie könne sich diese Infusionen künftig an den Wochenenden verabreichen lassen, damit sie wochentags in ihrer Praxis arbeiten könne.

17.07.00 - Tagsüber erste Atemschwierigkeiten, die sich nachts steigerten;

18.07.00 - Morgens Röntgenaufnahme der Lunge, die an die Abteilung der Klinik weitergereicht wurde, in der meine Frau mehrere Jahre als Frauenärztin tätig war;

Atemschwierigkeiten nahmen zu, meine Frau wurde zeitweise an das Sauerstoffgerät angeschlossen; Um 20 Uhr beratschlagten ein Professor und ein Oberarzt, ob zur Erweiterung der Bronchien ein Medikament zu verabreichen wäre. Das Medikament wurde dann in Form einer Infusion verabreicht. Gegen 22 Uhr bestand Erstickungsgefahr. Die Nachtschwester bemühte sich sehr um meine Frau, verständigte dann auch den Arzt. Dieser telefonierte zu diesem Zeitpunkt mit dem verantwortlichen Chefarzt, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Wir mussten längere Zeit warten, bis er ins Krankenzimmer zurückkam. Er betrat das Zimmer und sagte, trotz der extremen Atemnot und der Erstickungsgefahr meiner Frau (auch ohne sie zu beruhigen): "Frau Dr. XXXX, wir haben heute Ihre Röntgenaufnahme angesehen. Ihre Lunge ist absolut verkrebst. Sie haben keine Chance mehr. Wir können für Sie nur noch Sterbebegleitung vornehmen. Ich werden Ihnen nun Morphium spritzen." Meine Frau fiel in sich zusammen, wurde ganz gelb, d.h. Organversagen durch Schockwirkung. Zu diesem Zeitpunkt wäre ohne mein Zutun keine weitere Behandlung mehr erfolgt. Ich musste die Ärzte erst davon überzeugen, dass die Aussage des Oberarztes eine Fehleinschätzung war. Ich erklärte einem Arzt, die Werte des Tumormarkers und des PETs widerlegten die Einschätzung des OAs. Der Arzt hielt es für dringlich, meine Frau in die Intensivstation zu verlegen, wo sie in das künstliche Koma kam.

Etwa eine Stunde bevor sie ins Koma kam, äußerte sie sich noch voller Hoffnung und Zuversicht, dass sie sich darauf freue, ihre Erfahrungen mit der Krankheit ihren Patientinnen weitergeben zu können, um diesen Hilfe zu vermitteln.

Nachdem meine Frau in der Intensivstation versorgt wurde, sagte mir der diensthabende Oberarzt, man habe doch sehr viel Zeit verloren.

Ich verließ dann die Klinik kurz nach Mitternacht und kam morgens, ca. 6 Uhr, in die Klinik zurück. Ich erkundigte mich nach dem Zustand meiner Frau bzw. wie sie die Nacht verbrachte. Hier erfuhr ich von einer Schwester, meine Frau habe eine Lungenentzündung, aber sie dürfe mir das eigentlich nicht sagen. Auch mein Stiefsohn erhielt kurze Zeit später diese Mitteilung. Kurz darauf erging die Anweisung, Auskünfte über die Situation meiner Frau dürfe nur noch über den Professor dieser Abteilung erteilt werden.

An diesem Tag fand eine Besprechung mit meinem Stiefsohn, dem Professor, einem Oberarzt und mir statt, wo ich meinen Vorwurf der Fehleinschätzung und falschen Vorgehensweise - die fast zum Tode meiner Frau führte - anbrachte. Der Professor gab mir zwar recht, wies aber jeden Vorwurf gegenüber seiner Abteilung zurück.

Einem der Professoren lag das Ergebnis des PET der Uniklinik XXXX vor und er kannte die Werte des Tumormarkers, er hätte die Röntgenaufnahme hinterfragen bzw. gesicherte Maßnahmen ergreifen oder vornehmen müssen, zumal wir zwischenzeitlich auch erfuhren, dass nach einer PET-Untersuchung, wo keine Krebszellen festgestellt wurden, mindestens ein halbes Jahr vergeht, bis sich neue Krebszellen entwickeln. Aber wahrscheinlich hat sich der verantwortliche Professor der Abteilung nicht einmal die Mühe gemacht, diesen PET-Bericht einzusehen

Unmittelbar nach dem Tod meiner Frau bat ich die Klinik in XXXX, mir die Unterlagen und die Röntgenaufnahme auszuhändigen. Erst nach mehrfachem mündlichen wie auch schriftlichen Nachfragen und nach der Androhung, einen Anwalt einzuschalten, bekam ich die Aufnahme ausgehändigt. Die Unterlagen habe ich an den Gutachterausschuss weitergereicht.

Ein OA teilte dem Gutachterausschuss mit, die Angaben, die ich machte über sein medizinisches Verhalten, würden nicht stimmen. Meine Wahrnehmungsfähigkeit wäre zu jenem Zeitpunkt gestört gewesen. All das, wo ich mit verschiedenen Zeugen diese Geschehnisse erlebte.

Aus dem Kondolenzschreiben des Professors, in dessen Abteilung sie einmal tätig war: "Auf ihrem Weg hat sie immer wieder meinen Rat gesucht, obwohl ich nicht ihr behandelnder Arzt war." Ca. 4 Wochen später verfasste derselbe Professor ein 10seitiges Gutachten über den Tod bzw. die Todesursache meiner Frau, obwohl er nie "ihr behandelnder Arzt" war. Auch ein Blick in die Privatversicherungs-Unterlagen ergab, dass 16 x der Name des Professors festgehalten wurde, und das als "nichtbehandelnder Arzt".

Auch bei dem Gutachterausschuss hat dieser Professor in vielen Bereichen absolut nicht die Wahrheit vermittelt. Allerdings habe ich hier auch den Eindruck, dass dies den Gutachterausschuss auch nicht interessierte, denn weder die Röntgenaufnahme noch der PET-Bericht wurden in diesem Zusammenhang behandelt.

Ich habe hier den Eindruck, dass das Ergebnis bereits feststand, bevor dieser Ausschuss zusammenkam.

Nun begann ein äußerst unangenehmes Kesseltreiben gegenüber meiner Person.

Bei einer anonymen Bombendrohung gegen das Klinikum wurde ich vom Klinikum als potentieller Täter bei der Polizei gemeldet. Seitens der Klinik war man sich nicht zu schade, mir das schlimmste Verbrechen zu unterstellen. Der Verwaltungsdirektor und der Aufsichtsratsvorsitzende des Klinikums, der auch Oberbürgermeister der Stadt XXXX ist, äußerten, sie wüssten nichts von dieser Anschuldigung. Hier gehe ich aber davon aus, dass beide Personen informiert waren über den Vorfall.

Von einem Redakteur einer XXXX Zeitung habe ich erfahren, dass die Meldung meiner Person von einem Polizisten in einer Führungsposition bestätigt wurde. Der Redakteur veröffentlichte diesen Vorgang kurz danach in einer Zeitung.

Weitere Versuche mich unter Druck zu setzen, mich zu diffamieren, war dann auch die Aussage einer Frau mit sehr internen Kenntnissen. Anl. einer Podiumsdiskussion über das Thema Patientenrechte, die im November 2000 im Bürgersaal stattfand mit ca. 200 Personen, hieß es, dass für mich jetzt die Schonzeit vorbei wäre, man habe bisher auf mich Rücksicht genommen. Auch bei der Veranstaltung Patientenrechte waren einige Juristen seitens der Klinik anwesend. Diese Einschüchterungsversuche hatten allerdings keinen Erfolg, denn ich sagte bei dieser Podiumsdiskussion sehr klar und deutlich, dass meine Frau noch leben könnte, wenn sie in dieser Klinik eine entsprechende medizinische Betreuung bekommen hätte.

Eine peinliche Situation war auch, dass sich Besucher von einer Gruppe von Personen, die ständig lachten und kicherten, gestört fühlten. Dies um so mehr, da es Betroffene von medizinischem Fehlverhalten waren. Es handelte sich bei den Störenden um die Gruppe von Chefärzten und Juristen des Klinikums.

Dann wurde aus dem Gutachten des Gutachterausschusses, das nur mir, einem der Chefärzte und einem Oberarzt des Klinikums zuging, zitiert. Dieses Gutachten war bisher in keiner Weise bestand eines öffentlichen Verfahrens. Der Gutachterausschuss tagt intern. Bei diesem Verfahren war ich weder anwesend, noch kannte ich eine der Personen, hatte weder telefonisch noch schriftlich Kontakt.

Zitat des Anwalts H.G.: dass ich rigider Weise und mit Brutalität gegen die besagten Ärzte vorginge. Mein Verhalten in diesem Gutachterverfahren sei von Anfang an in böser, feindseliger und emotional nicht mehr vertretbarer Weise gegen die Ärzte gewesen.

Wir haben versucht, die Praxis meiner Frau einer qualifizierten und engagierten Oberärztin zu veräußern. Der Zulassungsausschuss in XXXX meinte, diese OÄ wäre für die Führung einer Praxis überqualifiziert. Versuchte hier schon die Kassenärztliche Vereinigung sich dafür zu rächen, dass wir uns erlaubt hatten, den Tod meiner Frau zu hinterfragen? Uns hat man hier die Möglichkeit genommen, die Praxis im Sinne meiner Frau weiterzuführen. Hier wurden wir letztlich seitens der Kassenärztlichen Vereinigung bzw. durch die gesetzlichen Grundlagen enteignet. Hat das etwas mit Rechtsstaatlichkeit zu tun? Der Gesetzgeber schreibt ganz klar vor: Die Praxis muss an den qualifiziertesten Bewerber vergeben werden. Unser Verhalten was also gesetzestreu.

Die Zulassung als Frauenärztin für die Praxis erhielt nun eine Frauenärztin, die bei meiner Frau als Ärztin angestellt war.

Unsere Aussage in einer Anzeige: "Wir haben uns bemüht, die Praxis durch eine entsprechende Persönlichkeit im menschlichen wie im ärztlichen Bereich weiterführen zu lassen. Leider ist uns dies versagt geblieben." Führte zu einer Unterlassungsklage. Hier wurde als Recht erkannt: die Klage wurde angewiesen; Für den Fall, dass ich dem Äußerungsverbot zuwider handle, wird ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 EUR angedroht.

Was eigentlich auch sehr verwunderte, dass die Ärztin bei der Kassenärztlichen Vereinigung zusagte, dass sie 370.000 DM für die Praxis bezahle. Es liegt hier ein Gutachten von einem unabhängigen Gutachter vor, das den Wert der Praxis mit einem Wert von 410.000 - 450.000 DM vorgibt. Dann äußerte sich die Ärztin in einer Besprechung gegen meinen Stiefsohn, der die Praxis in einigen Jahren übernehmen wollte, dass sie nicht mehr bereit wäre den Betrag von 370.000 DM zu bezahlen, sondern nur noch 170.000 DM; dies aufgrund meiner Verhaltensweise - dass sie und ihr Praxisteam sich durch mich bedroht fühle. An dieser Stelle möchte ich auf das Gesprächsprotokoll meines Stiefsohnes hinweisen.

Zum Schluss bezahlte sie dann noch 270.000 DM; Wir hatten keine Möglichkeit, die Praxis anderweitig zu verkaufen und die Veräußerung einer Praxis in Einzelteilen ist kaum möglich.

Was meine Frau sehr mühsam aufgebaut hat -eine Praxis vom Wert von ca. 410.000 - 450.000 DM- mussten wir weit unter Wert für tatsächlich 270.000 DM verkaufen.

Unser Grundgesetz schreibt eigentlich den Schutz des Eigentums vor. Was wir im Sinne meiner Frau wollten war, die Praxis einer qualifizierten Frauenärztin weiterzugeben. Das Wichtigste war hier aber nicht das Geld, sondern die optimale Fortführung der Praxis.

Diesbezüglich wurde auch ein Vorvertrag mit dieser Ärztin abgeschlossen. Mein Stiefsohn wollte später in die Praxis einsteigen. Allerdings hat er sich aufgrund dieser Vorgänge und dieser Verhaltensweise entschlossen, den Beruf aufzugeben, denn seine Grundeinstellung ist, dass er mit solchen Ärztevereinigungen nicht zusammenarbeiten kann und will. Er hat sich aus dem Arztberuf verabschiedet.

Bei einer Gerichtsverhandlung in XXXX, bei der es um eine Unterlassungsklage gegen die Frauenärztin in XXXX ging, die mich der Lüge bezichtigte und mir Beleidigung eines Professors und eines Oberarztes unterstellte, wurde aus dem Gutachten zitiert. Wir gehen davon aus, dass sie dieses Wissen nur von den beiden Ärzten -einem Chefarzt und einem Oberarzt des Klinikums- haben kann, da das Gutachten vom Gutachterausschuss nur an diese beiden Herren weitergegeben wurde, oder sie verfügt über hellseherische Fähigkeiten.

Es geht hier um Verletzung im Bereich Datenschutz, der Persönlichkeitsrechte und der ärztlichen Schweigepflicht. Auch Verstorbenen kann das Persönlichkeitsrecht nicht aberkannt werden, wie es hier getan wurde.

Es stimmt mich nachdenklich, wenn eine Klinik solche Unterlagen in dieser Weise einsetzt und sich über geltendes Recht hinwegsetzt. Was für ein Vertrauen kann man zu einer solchen Klinik noch haben?

Die Ärztin behauptete in einem 5 Seiten umfassenden Bericht, sie und ihr Praxisteam fühlen sich durch meine Person an Leib und Leben bedroht; Ich würde Kapital aus dem Tod meiner Frau schlagen; Mir ginge es eigentlich recht gut, da ich bereits nach 13monatiger Ehe einen Rentenanspruch hätte.

Vom Zulassungsausschuss, der dieses Schreiben erhielt, wurde ich nicht einmal informiert. Ich darf anmerken, dass ich in diesem Verwaltungsverfahren tatsächlich nicht involviert war, denn von diesen Unterstellungen und Beleidigungen habe ich erst mehrere Monate nach Abschluss des Verfahrens erfahren. Ich konnte hier weder Stellung beziehen noch mich rechtfertigen. Erst nach Androhung, das Gericht einzuschalten, wurde mir dieses Schreiben ausgehändigt.

Zunächst erstattete ich Anzeige wegen Verleumdung. Die Staatsanwaltschaft XXXX eröffnete hier kein Verfahren, verwies mich auf eine Privatklage. Diese stellte ich als Unterlassungsklage beim Amtsgericht, parallel beim Landgericht XXXX. Der Richter des Amtsgerichtes teilte mir mit, die Ärztin hätte das Recht, sich zu wehren. Es ging ja eigentlich darum, dass ich mich schützen wollte vor dieser Rufmordkampagne.

Im Landgericht XXXX wurden die Vorwürfe, ich würde die Praxis ausplündern, die Miteigentümer der Erbengemeinschaft betrügen bzw. Gelder unterschlagen, dargelegt.

Die Frauenärztin bestritt, dies geschrieben oder gesagt zu haben. Der Richter erklärte: "Hier steht es doch geschrieben." worauf sie heftig errötete und nichts mehr antwortete. Auch der Anwalt hatte diese Vorwürfe schriftlich festgehalten, erklärte aber bei der Gerichtsverhandlung, er habe dies nie behauptet oder gar geschrieben. Ich legte dann dem Richter einen Schriftsatz vor, aus dem die Anschuldigungen klar hervorgingen.

Was dann allerdings verwunderte war, dass der Richter dann ein Urteil gegen mich verhängte, damit ich meine Aussagen aus dem Inserat nicht öffentlich äußern solle; Im Gegensatz darf die Ärztin ihre Behauptungen gegen mich verwenden, selbst diese Äußerungen, die der Richter ganz klar als Lügen erkannte.

Trotz der Anschuldigungen mir gegenüber, die Ärzte zu bedrohen, Unterschlagung, sah das OLG offenbar nicht die Notwendigkeit, sich darüber Gedanken zu machen, sondern kurz entschlossen ein Urteil auszusprechen.

Eine Verhandlung am Amtsgericht XXXX nahm aus meiner Sicht ebenfalls einen sonderbaren Verlauf: Wir bemühten uns eine Unterlassungsklage betreffs der Ärztin zu erwirken, dass ihr untersagt wird, interne Daten meiner Frau aus dem Gutachten des Gutachterausschusses in der Öffentlichkeit zu verwenden bzw. zu zitieren. Der Amtsrichter am Amtsgericht in XXXX sagte mir allerdings nur, ich solle mich zurückhalten, das wäre auch im Sinne meiner Frau. Auf den Sachverhalt der ärztlichen Schweigepflicht ging er gar nicht ein. Das war's!

Aus meiner Sicht sollte es nicht möglich sein, im Verwaltungsverfahren andere zu kriminalisieren und zu diffamieren. Sind solche Unterstellungen in einem Verwaltungsverfahren zulässig? Das hat meiner Meinung nach nichts mit Rechtsstaatlichkeit und Gerechtigkeit zu tun.

Selbst wenn dies möglich wäre, sollte der Beschuldigte die Möglichkeit haben, sich zu rechtfertigen. Dieses Verwaltungsverfahren wurde geführt ohne dass ich Kenntnis davon hatte. Von einem Redakteur erfuhr ich dann, dass hier die Gerüchteküche in XXXX brodelte und er teilte mir dann auch Einzelheiten über diese Anschuldigungen bzw. Unterstellungen dieser Ärztin mit. Unsere Anwälte wandten sich an den Vorsitzenden des Zulassungsausschusses der u.a. auch Oberstaatsanwalt ist, und baten ihn, uns dieses Schreiben bzw. die Unterstellungen auszuhändigen. Dieser meinte zunächst, er wolle dies nicht tun, da dies alles noch verkomplizieren würde. Erst nach Androhung, das Gericht einzuschalten, hatte sich dann der Vorsitzende entschlossen, uns dieses Schreiben auszuhändigen. Das Verwaltungsverfahren war längst abgeschlossen, ich wurde nie gehört und hatte auch keine Möglichkeit, Stellung zu nehmen.

Das Verfahren wurde eingestellt. Die Begründung der Kammer: "Die inkriminierten Äußerungen erfolgten im Rahmen eines förmlichen Verwaltungsverfahrens, in welchem es der Privatbeklagten auch gestattet war, mögliche Behinderungen des Praxisbetriebs durch den Privatkläger deutlich zur Sprache zu bringen. Bei Wahrnehmung solcher berechtigten Interessen ist es auch zulässig, sich starker, eindringlicher Ausdrücke und sinnfälliger Schlagworte zu bedienen und auch subjektiv empfundene Missstände zur Sprache zu bringen, auch wenn hierfür ein Tatsachenbeweis im Sinne des § 186 StGB nicht erbracht ist." Eine weitere Aussage der Kammer ist: "Die Äußerungen weisen zu dem Verfahren auch einen Sachbezug auf; mit dem Brief an den Vorsitzenden des Berufungsausschusses der Kassenärztlichen Vereinigung Südbaden ging es der Beschuldigten erkennbar um den "Kampf ums Recht".

Das heißt im Klartext, hier wird in sehr dubioser Art der Versuch unternommen, mir sämtliche Möglichkeiten mich zu rechtfertigen bzw. mich zu wehren zu nehmen. Hier frage ich mich allen Ernstes: Hat dies noch etwas mit Rechtsstaatlichkeit zu tun?

Zum Persönlichkeitsbild dieser niedergelassenen Ärztin:

Es war für uns sonderbar, dass sich diese bereits 8 Monate vor dem Tod meiner Frau ohne deren Wissen bei der Kassenärztlichen Vereinigung um die Praxis bewarb: Sie wäre nun bereit, die Praxis zu übernehmen. Auch verwundert es, dass die Ärztin in der Lage war, unser Privattelefon, das mit der Praxis nichts zu tun hatte, zu kündigen. Das war insofern für uns schwierig, weil wir über dieses Telefon die Arbeit der Selbsthilfegruppen abwickeln. Durch das Witwenquartal waren wir für die Praxis verantwortlich bis Juni 2001. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Ärztin in der Praxis angestellt und bekam auch bis zu diesem Zeitpunkt ihr Gehalt. Plötzlich hatte sie dann die Idee, dass sie trotz ihrer Anstellung die Einnahmen der letzten 3 Monate - wo wir noch Praxisinhaber waren und auch für die Verbindlichkeiten verantwortlich zeichneten- die Praxiseinnahmen von April/Mai/Juni beanspruchte. Obwohl wir Praxisinhaber waren, müssen wir heute noch klagen, um diese Gelder zu bekommen.

Verschiedene Beschwerden zu den Vorgehensweisen der Justiz der Region bei der Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe vermittelten uns den Eindruck, dass kein Interesse daran besteht, diese Dinge zu überprüfen, wir bekamen nur einen lakonischen Bescheid.

Des weiteren verwundert die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft XXXX betreffs unserer Klage zur Bombendrohung, dass dieses Verfahren klammheimlich eingestellt wurde, ohne mich in Kenntnis zu setzen.

Bei dem Verfahren zur Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht verwundert es, dass die Staatsanwaltschaft meinem Anwalt mitteilte, sie würde gegen den Professor aus XXXX ermitteln. Als wir um Akteneinsicht baten, war von Ermittlungen gegen den besagten Professor mit keinem Wort die Rede.


Ein Zitat der Gutachterkommission in XXXX in dieser Sache:

Schließlich sei auch die Bemerkung gestattet, dass es dem Seelenfrieden des Antragstellers förderlicher sein dürfte, den aus hiesiger Sicht ohnehin als unberechtigt angesehenen Vorwurf der Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht nicht mehr weiter zu verfolgen.

Bei der Ärztekammer ist die Wertigkeit von Persönlichkeitsrechten offenbar nicht sehr stark ausgeprägt

Verwunderlich ist auch eine telefonische Anfrage der Ärztekammer bei meinem Rechtsanwalt, ob wir die Beschwerde gegen die Ärztin zurücknehmen würden. Die Beschwerde hätte ohnehin keine Aussicht auf Erfolg.

Hier kann man eigentlich nur die Verwunderung darüber zum Ausdruck bringen, dass die ärztliche Vereinigung die Verletzung von ärztlicher Schweigepflicht entweder als Bagatellfall oder als Normalität akzeptiert.

Was uns nachdenklich macht sind Aussagen, die mir zugetragen wurden, die Ärzteschaft würde mich nun boykottieren.

Die Frage ist dann: Wenn mir etwas passiert, wird mir dann die ärztliche Hilfe verweigert?

Einen skandalösen Vorgang sehe ich darin, dass die Unterlagen des Gutachterausschusses von Ärzten des XXXX Klinikums missbräuchlich verwendet wurden mit der Absicht, mich zu diffamieren.

Hier wird nun alles getan, um mich zu kriminalisieren d.h. per Rufmord mich handlungsunfähig zu machen, mich in meiner Arbeit zu behindern.

Hier ist auch der Boykott des XXXX und des XXXX Wochenblatts miteinzubeziehend

Hier hat sich nun ein Teil der Stadtverwaltung XXXX solidarisiert in der Form, dass Plakate, die genehmigt waren und für die auch die Verwaltungsgebühr entrichtet wurde, vom Bediensteten des Bauhofs abgenommen wurden. Auch bei der Antragstellung zur Genehmigung haben wir seitens der Stadtverwaltung erhebliche Probleme. So wurde die Genehmigung und Rechnung erst kurz vor der Veranstaltung zum Thema Brustkrebs erteilt; Für uns in dem Fall werbeunkwirksam

Bei der kommunalen Broschüre der Stadt XXXX, in der alle Selbsthilfegruppen aufgeführt sind, wurden die Selbsthilfegruppen für Patientenrechte und für Krebsbetroffene nicht genannt. Vermutlich hat dies auch damit zu tun, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrates des Klinikums auch Oberbürgermeister der Stadt XXXX ist.

Mit diesen Schritten versucht man mir meine Lebensgrundlagen zu nehmen, wo auch keine Mittel gescheut werden, wie Sie aus diesem Schreiben entnehmen können. Meine Absicht und meine Kraft geht dahin, Medizingeschädigten wie Krebsbetroffenen Hilfestellung zu vermitteln im Rahmen meiner Möglichkeiten.

Wenn ich darauf aufmerksam machen darf, dass jährlich insg. Ca. 30.000 Menschen aufgrund von medizinischem Fehlverhalten versterben, oder dass jedes Jahr ca. 340.000 Menschen an Krebs erkranken , davon etwa 140.000 versterben, dann scheint diese Hilfe wichtig zu sein. Wir waren bemüht, diese Vorgänge - das Fehlverhalten des Klinikums in XXXX- gerichtlich klären zu lassen. Es gibt einen Grund, dass wir aufgeben: Wir gehen davon aus, dass der Oberarzt, der erst kürzlich durch einen tragischen Unfall ums Leben kam, unter Umständen für mehr verantwortlich gemacht wird, als dies tatsächlich der Fall war. Dies würde mit großer Sicherheit seiner Arbeit und seinem Wirken nicht gerecht werden.

Ein weiterer Punkt ist, selbst wenn wir gerichtliche Schritte unternehmen würden, würden wir nicht im Entferntesten davon ausgehen, dass wir hier in der Region eine faire bzw. sachliche Gerichtsverhandlung bekämen.

Auch die Politik möchte ich darauf aufmerksam machen, dass es Menschen gibt, die sich wehren, angesichts solcher Zahlen und einer derartigen Vorgehensweise gegenüber den Betroffenen.

Die Kultur eines Volkes kann man auch daran erkennen, wie man mit dem Tod und wie man mit den Toten umgeht.


Kontakt zum Opfer

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