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Unterlassene Hilfeleistung oder Sparprogramm?




Unterlassene Hilfeleistung oder Sparprogramm der Krankenkassen?


Meine liebe Frau musste im vergangenen Jahrzehnt große Schmerzen im Bereich der Lendenwirbelsäule erleiden, die erfolglos mit Medikamenten behandelt wurden. xxxx/xx war sie stationär in einer Klinik und wurde operiert, was damals zu keiner Besserung des Gesundheitszustandes führte. Aber, sie konnte sich unter Schmerzen bewegen und gehen. In den folgenden Jahren kam es zu weiteren ambulanten und klinischen Behandlungen, die zuletzt mehr Schmerzfreiheit brachten.

Am xx.xx.xxxx veranlasste der Hausarzt eine Überweisung für eine Kernspintomograpfie in einer Geriatrischen Klinik, eine Aufnahme von fast 70 in wenigen Jahren.

Die Entlassung erfolgte am xx.xx. Meine Frau, die vor dem xx.xx noch gut und verständlich sprechen konnte, befand sich am xx.xx.xxxx in einem narkotischen Schlaf, sprach unartikuliert. Die Sprache normalisierte sich allerdings nach wenigen Tagen (xx./xx.xx) wieder.

Nach ihrer Rückkehr bat ich eine Pflegeeinrichtung um Unterstützung, die von der Bundesknappschaft auch genehmigt wurde. Da sich allerdings der Gesundheitszustand meiner Frau nicht verbesserte, bat ich den Hausarzt mehrfach um einen Hausbesuch. Aber meine Anfragen und Bitten um einen Besuch wurden von der Sprechstundenhilfe kategorisch mit der Begründung abgelehnt, der Arzt sei bei Patienten oder gerade weggegangen. Der Arzt selbst ließ mitteilen, ich könnte Medikamente, die freikäuflich sind, doch in der Apotheke kaufen. So also wurde eine Ursache der Ende xx.xxxx zunehmenden Schmerzen weder ermittelt, noch beachtet. Ich habe meiner Frau - mit Hilfe eines Pflegers - fiebersenkende Medikamente gegeben, die ich privat aus der Apotheke besorgte. Neben der ständigen erhöhten Temperatur, welche meine Frau aufwies, folgten auch zunehmend stärkere Schmerzen, die vom Arzt negiert wurden.

Der Pfleger, der eine jahrelange Klinik- und Pflegepraxis aufweisen konnte, erklärte sich bereit, eine Infusion vorzubereiten, die meiner Frau, neben Flüssigkeit auch schmerzlindernde Mittel zuführen sollte. Der Arzt allerdings protestierte telefonisch bei der Pflegeeinrichtung gegen dieses humanitäre Vorhaben und verbot es. Ich bat den Arzt mehrfach um seine ärztliche Hilfe - vergeblich. Zu diesem Zeitpunkt bestand bei meiner Frau ein Zustand psychischer Klarheit. Ich meine, sie nannte meinen Namen, den von Familienangehörigen, von bekannten Geschäftsleuten und auch Kosenamen. Aber die Beschwerden meiner lieben Frau, vor allem die Schmerzen, veränderten sich so sehr, dass sie mir sagte: "Ich kann nicht mehr, diese Schmerzen!" Auch in den Folgetagen sagte sie mir immer wieder, dass die Schmerzen zunehmend unerträglich wurden. Es kam auch Schwindelgefühl und Atembeschwerden hinzu - nur der Hausarztbesuch blieb auch nach intensiven Bitten aus.

Am xx.xx dann bemerkte ich, dass der Mund meiner Frau verkleinert wirkte, das Kinn zeigte nach links Veränderungen und die Zungenspitze bewegte sich nur bis an die Lippen. Auch wurde ihrerseits die Nahrungsaufnahme verweigert, so dass der Pfleger und ich, ihr nur mühsam mit einem kleinen Löffel Nährstoffe zuführen konnten. Auch hierbei traten erhebliche Schmerzempfindungen auf. Meine Frau verwies auf krampfartige Schmerzen in der Brust und im Bauchbereich, der vergrößert war. Auf meine Frage, zeigte sie immer auf die linke Brustseite. Der Puls meiner Frau lag zu jenem Zeitpunkt immer weit über 100 und war sehr unregelmäßig.

Es ist unfassbar, dass zu jenem Zeitpunkt keine sofortige Behandlung erfolgte, um einen weiteren Schlaganfall zu verhindern. Ich meine, der Arzt wusste es doch.

Am xx.xx dann veränderte sich ihr Zustand wiederholt dramatisch. Meine Frau konnte ihren Kopf nicht mehr bewegen, so dass ich gegen 5:00 Uhr am Morgen den Notarzt anrief.

Dieser diagnostizierte: zunehmende Atemstörungen, Tachykarde Zustände (Herzrhythmusstörungen), Fieberschübe und akuten Mangel an Trinkwasser. Mit einer Pipette habe ich meiner Frau an jenem Tag dann mehrere Tassen Wasser eingeflößt, denn sie konnte nicht mehr selbstständig trinken.

Am xx.xx.xxxx kam dann nach 27 Tagen Bitten und Betteln letztlich gegen 18:00 Uhr der Hausarzt, der uns nach wenigen Minuten wieder verließ.

Am xx. und xx. xx nahm meine Frau dann, mit Hilfe eines Glasstäbchens oder Wattebausch, nur noch Tröpfchenweise Flüssigkeit zu sich und reagierte immer durstig. Ja und an diesem xx.xx ließ sich auch kein Blutdruck mehr messen. Das Gerät zeigte immer Fehler an.

Am xx.xx, kurz vor elf, ist meine Frau eingeschlafen.


Mit Datum vom xx.xx.xxxx wurde mir vom zuständigen Amtsgericht mitgeteilt: "In der Betreuungssache für R. xxx, hat das Gericht den Arzt..... beauftragt, ein Gutachten für das Betreuungsverfahren zu fertigen."

Dieses Scheiben allerdings stand in keinen Zusammenhang mit meinen Bitten und Anfragen an den zuständigen Hausarzt. Darüber habe ich auch das Gericht verständigt, aber es gab keine Rückfragen.

Am xx.xx.xxxx erstattete ich Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft wegen Unterlassung ärztlicher Hilfeleistung.

Nach jahrelanger Verzögerung wurde die Anzeige letztlich von der vorläufig letzten Instanz - dem Oberlandesgericht - als "unzulässig" verworfen, "...da sie nicht von einem Rechtsanwalt unterzeichnet wurde."


Ich klage diesen Arzt der Unterlassung ärztlicher Hilfeleistung an, die zu einer bewussten Vernachlässigung des Gesundheitszustandes meiner Frau mit unerträglichen Schmerzen führte.

Im Namen meiner Frau und in meinem Namen fordere ich Gerechtigkeit!


Dieses Verbrechen, anders kann ich es nicht nennen, wurde gerechtfertigt von einer Justiz, die ich ob vieler Fehlurteilen im täglichen Leben verachten gelernt habe. Die Damen und Herren in schwarzer Robe oder weißen Kittel können ihr ganzes Gesetzeswerk anführen - es bleibt für mich ein MORD!


Menschen, die so handeln, tragen für mich eine Mitschuld in dem sie Recht als Unrecht deklassieren. Sie billigen, dass ein Mensch qualvoll durch ärztliche Schuld stirbt - oder sehen darüber hinweg.

Ich wurde nicht einmal gefragt oder vorgeladen - meine Strafanzeige schlicht als "unzulässig", was immer dieses Wort auch in diesem Zusammenhang bedeuten mag, verworfen.

Was ist das für eine Gesellschaft, in der Macht vor Recht geht? Für diese Leute ist mit einem Federstrich alles abgetan - der Kleine Mann aus dem Volk zählt nicht. Nichts gegen die Leistungen vieler guter Ärzte, aber ein Unrecht ist wie eine schwärende Wunde, die nicht heilen kann. Deshalb ist auch für mich klar: Ich werde nicht aufgeben!

Nicht ohne Erschütterung habe ich en Ausspruch eines ehemaligen Bundeskanzlers gelesen:

"Bei uns gibt es nicht das Recht des Stärkeren, sondern die Stärke des Rechts."


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