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künstliches Kniegelenk




Der Chef der Unfallchirurgie am Klinikum xxx hat bei zwei Operationen Fehler gemacht, stellt ein abhängiges Gremium fest. Er wird zunächst nicht weiter operieren.

Die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein wirft dem Chefarzt der Unfallchirurgie am Klinikum xxxx "operationstechnische Behandlungsfehler" vor. Das Gremium, dem vier Ärzte angehören und das von Herrn xxxx, dem pensionierten Präsidenten des Oberlandesgerichts xxxx geleitet wird, hatte sich mit dem Fall der heute 60 Jahre alten xxxx auseinander gesetzt, die sich um die Jahreswende 2001 / 2002 zwei Eingriffen in xxxxx aussetzen und später in einer Hamburger Spezialklinik ein drittes Mal operiert werden musste. Dort mit Erfolg, sagt sie.

Die Spitze des Klinikums reagierte auf den Gutachterspruch, der "Behandlungsfehler feststellt", am Freitag mit der Ankündigung, dass Chefarzt xxxxx bis auf weiteres nicht mehr operieren werde. Stattdessen soll er die Arbeitsabläufe in der unfallchirurgischen Abteilung unter die Lupe nehmen "und schauen, ob es Dinge gibt, die wir verbessern sollten", sagte Geschäftsführer xxxxx vor der Presse. Das Urteil der Gutachterkommission "ist auch so zu akzeptieren", ergänzte er. Er gehe davon aus, dass die Versicherung des Klinikums jetzt versuchen werde, sich mit der Patientin außergerichtlich zu einigen. Dazu werde die xxxxx "in die Tasche greifen müssen". Auch der ärztliche Direktor des Klinikums, Herr xxxx, sprach dem Urteil der Gutachterkommission erhebliches fachliches Gewicht zu. Dennoch werde man die Stellungnahme noch intensiv prüfen.

Im November vor drei Jahren hatte xxxx der Patientin erstmals ein künstliches Kniegelenk eingesetzt; der Operationsbericht weist nach Angaben der Gutachterkommission keine Besonderheiten aus - das Knie wurde als stabil beschrieben.

Nicht alles erkannt

Dennoch klagte die Patientin bei der anschließenden Krankengymnastik über starke Schmerzen, sieben Wochen später wurde sie erneut in der Unfallchirurgie des Klinikums aufgenommen. Bei der nun folgenden Operation stellte sich heraus, dass sich die Prothese gelockert hatte. Aber nicht nur das: Das Implantat war erkennbar zu klein und wurde deshalb gegen ein größeres ausgetauscht. Ein weiterer Fehler allerdings sei im Klinikum nicht erkannt worden, schreibt die Gutachterkommission: Die Prothese war falsch eingesetzt, weil das Schienbein, in dem sie befestigt ist, nicht richtig präpariert wurde. Die Folge: Das Implantat bekam eine falsche Neigung. Dies gehe "eindeutig aus der vergleichenden Betrachtung der prä- und postoperativen Röntgenaufnahmen hervor", heißt es in dem Gutachten, das dem "xxxx Stadt-Anzeiger" vorliegt. Für die Patientin bedeutete dies: starke Schmerzen, ein vernehmliches Knacken im Knie und, wie sich nach Auffassung der Kommission später zeigte, eine Überdehnung der Bänder. xxxx hatte die Beschwerden der Patientin anders erklärt: Sie habe das Knie zu früh und zu intensiv trainiert. Am Freitag sagte er vor der Presse zu der Frage, ob das Implantat falsch eingesetzt wurde, dass so etwas bei derartigen Operationen trotz neuester Technik nicht auszuschließen sei.

Weil die Schmerzen auch nach der zweiten Operation im Klinikum nicht nachließen, wandte sich xxxx an eine Hamburger Spezialklinik für Knochen- und Gelenkchirurgie. Dort wurde im Februar 2003 festgestellt, dass sich auch die Bänder gelockert hatten. Bei der Operation im August musste deshalb das in xxxxxx eingesetzte Implantat entfernt und durch eine Gelenkprothese ersetzt werden. Danach ging es "langsam besser", sagte am Freitag xxxx, der Ehemann der Patientin. Seine Anwältin xxxxxx machte unterdessen eine Rechnung auf, wie viel Schadenersatz angemessen wäre: Sie kam am Freitag auf 80 000 Euro, unter anderem, weil xxxxxx nach der Knieoperation nicht mehr arbeiten konnte.

Professor XXXXX ist seit Donnerstagmittag nicht mehr Chefarzt der Unfallchirurgie am Klinikum xxxxx. Um 13.05 Uhr sei dem 58-Jährigen die fristlose Kündigung durch einen Boten zugestellt worden, erklärte Hxxxxx, Mitglied der Krankenhaus-Geschäftsführung, eine Stunde später vor der Presse. Sein Kollege xxxxx betonte, "die Verweigerungshaltung von Herrn Professor XXXX" habe der Klinikum-Spitze "keine andere Möglichkeit gelassen". XXXX habe sich nach dem Operationsverbot vom 27. November einer "Klärung des Sachverhalts entzogen": Zunächst war er krank, zuletzt befand er sich in Urlaub. Die vom Klinikum angebotenen Gesprächstermine habe der Chefarzt sämtlich ungenutzt verstreichen lassen. Die Entlassung sei mit dem Aufsichtsrat des Klinikums - Vorsitzender ist Oberbürgermeister xxxx - abgestimmt. Auch der Betriebsrat habe "keine Einwände erhoben", so xxxx. Das zehnseitige Kündigungsschreiben umfasst nach Angaben von xxxx acht Punkte - es könne also keine Rede davon sein, dass nur die Behandlungsfehler im Fall xxxxx zu der Entlassung geführt hätten: Die Gutachterkommission bei der Ärztekammer Nordrhein hatte festgestellt, dass XXXX beim Einbau einer Knieprothese Fehler unterlaufen waren. Beim ersten Eingriff im November 2001 sei ein zu kleines Implantat mit falscher Neigung eingebaut worden. Zwei Monate später habe XXXX zwar eine Prothese in der richtigen Größe eingesetzt, die Fehlstellung aber nicht korrigiert, erklärten die Gutachter. Die heute 60 Jahre alte xxxxx unterzog sich schließlich einer dritten Operation in Hamburg. Heute ist sie nach eigenem Bekunden nahezu beschwerdefrei. Über Schadensersatz wird derzeit mit der Versicherung des Klinikums verhandelt.

"Sicherlich kann ein Arzt auch Fehler machen", betonte xxxx, und Zimmermann ergänzte, der Fall xxxx sei nur "der Anlass" gewesen, das Beschäftigungsverhältnis mit XXXX einer kritischen Würdigung zu unterziehen. Zu den weiteren Kündigungsgründen sagte er: "Es kommt auch auf den Umgang mit den Vorwürfen und die Häufigkeit der Fehler an." Im Übrigen beschränkten sich die Aufgaben eines Leitenden Arztes nicht auf seine Operationstätigkeit. xxxx fügte hinzu, dass weitere Akten über Operationen des Chefarztes angefordert worden seien. Ein Fall liegt der Gutachterkommission vor. Weder von XXXXX noch von seinem Anwalt XXXXXXX waren Stellungnahmen zu erhalten. XXXXX' Stelle soll bereits im nächsten Ärzteblatt ausgeschrieben werden. Bis zu einer Besetzung der Chefarzt-Position leitet Dr. XXXXXXX die Unfallchirurgie. Der 50-Jährige ist auf Handchirurgie spezialisiert und seit 18 Jahren am Klinikum beschäftigt. Seit elf Jahren war er als Leitender Oberarzt Vertreter von XXXXX.



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