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Tamponaden vergessen

"Ein Arzt riet mir sogar, wegen den andauernden Schmerzen einen Psychologen aufzusuchen."


Tamponaden vergessen


Eine 35- jährige Frau aus xxxxxxx lebte fast vier Jahre lang mit Tamponaden im Gesicht, welche bei einer HNO-Operation im Jahr 2000 (!) vergessen wurden. Ein Arzt aus xxxxxx entdeckte diese zufällig bei einer Routineuntersuchung, nachdem die Patientin über chronisches Fieber, Kopfweh, Sehstörungen und Schwindel seit vier Jahren klagte.

Mit nur einer kleinen Taschenlampe entdeckte Dr. W. die Fremdkörper, was die verschiedenen Ärzte, an die sich die Patientin im Vorfeld wandte, in den letzten vier Jahren nicht vermochten. "Ein Arzt riet mir sogar, wegen den andauernden Schmerzen einen Psychologen aufzusuchen...", so Frau xx.

In einer Notoperation wurden im März 2004 die Tamponaden entfernt, was der Patientin zwar das Leben rettete, sie trägt jedoch seit dem einen lebenslangen Schaden davon. "Durch die bereits einsetzende Verwesung der Tamponaden wurde viel Gewebe zerstört. Jedoch hatte ich das Glück, dass sich kein Hautkrebs in meinem Gesicht entwickelt hat, so dass ich wenigstens nicht entstellt bin."

Die Rechtsanwältin der Patientin hatte die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, welche jedoch schon nach kurzer Zeit ihre Ermittlungen einstellte mit dem Argument, "...dass der Arzt glaubwürdig vermitteln konnte, dass er keine Schuld an der Sache hätte...". Dabei wurden jedoch keinerlei Beweise der Patientin hergenommen. Sie wurde weder persönlich zu dem Vorfall befragt, noch wurden die Tamponadenreste und andere eindeutige Beweise als Beweismittel herangezogen. "... Sie müssen schon mir überlassen, wie ich ermittle..." war die lautstarke Antwort, welche die Patientin telefonisch erhielt, als sie versuchte, persönlich mit dem Staatsanwalt zu sprechen.

Auch der eingelegte Widerspruch bei der Generalstaatsanwaltschaft durch die Geschädigte lief ins Leere, da nach dessen Aussage "....erstmals gar nicht bewiesen ist, ob nach Recht und Gesetz das Vergessen von Tamponaden im Gesicht überhaupt ein Straftatbestand ist...." .

In ihrer Verzweiflung wandte sie sich an die Bayerische Landesärztekammer, welche dieser jedoch umgehend mitteilte, dass sie sich ebenfalls nicht zuständig sieht, die Sache aufzuklären, da die Staatsanwaltschaft bereits ihre Ermittlungen eingestellt hat.

"Ich kann nicht glauben, dass in unserem deutschen Rechtstaat so etwas möglich ist.

Doch so schnell gebe ich nicht auf: Ich glaube fest daran, dass letztlich die Gerechtigkeit siegen wird!"

Woher sie die Kraft nimmt, diese Prozedur durchzustehen: " Mein fester Glaube, welcher bei mir an erster Stelle steht. Ich bin fest davon überzeugt, dass nichts umsonst ist, und dass letztenendes die Gerechtigkeit siegen wird."

Dabei steht ihr das Private Netzwerk Medizingeschädigter und der Arbeitskreis Medizingeschädigter Bundesverband e.V., mit Rat und Tat zur Seite.

Hier trifft man Angehörige und Selbstbetroffene, welchen es ähnlich wie mir erging. Vor allem das professionelle Team aus Rechtsanwälten, Notar und anderen sehr engagierten Personen gibt mir die Sicherheit, dass mit deren Hilfe und Unterstützung letztenendes eine fruchtbare Zusammenarbeit zwischen Ärzten und den Geschädigten möglich ist.

Es geht hier ja nicht in erster Linie um einen Kampf gegen die Ärzte, sondern um eine gemeinsame Lösung, wie das durch den Ärztefehler entstandene Schicksal des Betroffenen zukünftig so gering wie möglich gehalten werden kann."


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