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Anklage gegen Suhler Arzt


Thüringer Allgemeine vom 26. Januar 2002

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Anklage gegen Suhler Arzt

Mediziner soll den Tod einer Oberhoferin verschuldet haben

Thüringer Allgemeine, Ausgabe vom Sa., 26.01.2002

Die Meininger Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen leitenden Arzt des Suhler Klinikums wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Der 64 - jährige Gynäkologe soll für den Tod einer Frau auf Grund eines Behandlungsfehlers verantwortlich sein. Der Ehemann der Frau hatte den Arzt angezeigt.


"Die Ermittlungen unsererseits sind abgeschlossen", so ein Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft Meiningen. Es habe sich hinreichender Tatverdacht für ein strafrechtliches relevantes Verhalten ergeben, das zum Tod der Patientin geführt hat.


Die Entscheidung über den Fortgang in dieser Sache trifft nun das zuständige Amtsgericht in Suhl.


Offenbar stützt sich die Anklage auf ein medizinisches Gutachten und die Aussagen von zwei Ärzten aus Meiningen und Suhl. Bei dem Gutachten komme es besonders darauf an, ob ein Kausalzusammenhang zwischen der Behandlung und dem Tod der Frau bestanden habe. Näheres wollte die Staatsanwaltschaft dazu nicht mitteilen. Allerdings sei für einen solchen Fall sehr schnell ein Ermittlungsabschluss erzielt worden, hieß es von der Staatsanwaltschaft.


Der Kläger aus Oberhof sprach gestern von "einem guten Gefühl, dass der Gerechtigkeit Genüge getan wird".


Die verstorbene Patientin war wegen einer Infektion 1996 in das Suhler Krankenhaus gekommen. Dort erlitt sie eine Totgeburt. Später klagte sie über anhaltend starke Schmerzen in Bauch und Rücken. Der beschuldigte Mediziner soll die Frau schließlich wegen einer angeblichen Wochenbettpsychose in die Nervenklinik Hildburghausen geschickt haben. Extrem hohe Entzündungswerte im Blut der Frau seien nicht beachtet worden. Wertvolle Zeit verstrich, Spätfolgen des Behandlungsfehlers, wie Gewebeabstoßungen und anschließende Vergiftungen im Körper, hätten später zum Tod der Frau geführt, sagt ihr Mann. Die damals 36 - jährige starb im Oktober 2000.


"In einem Zivilstreit hat die Haftpflichtversicherung den Arztfehler bereits anerkannt und gezahlt", so der Ehemann. Er hatte zuvor Gedächtnisprotokolle über die Behandlung seiner Frau angelegt und sich die Krankenhausunterlagen besorgt.


Der Anwalt des Suhler Arztes sieht hingegen keine Schuld bei dem Mediziner. Es handle sich vielmehr um einen bedauernswerten Fall.


So genannte ärztliche Kunstfehler seien in Deutschland nicht selten, heißt es in einem Material eines Patientenverbandes. Dessen Bundespatientenstelle spricht sogar pro Jahr von 100 000 Medizinschäden, davon 25 000 Todesfällen durch medizinische Fehlbehandlungen.



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