Im Jahre 1974 unterzog ich mich im Alter von 29 Jahren einer Schilddrüsenoperation wegen Krebsverdacht an einer rheinischen Uniklinik.
Es waren laut Szintigramm kirschgroße Gewebstücke retrosternal, d.h. nach unten in den Thoraxraum gewachsen. Deshalb entschied ich mich bewusst für eine Uniklinik. Es wurden postoperativ keine Hormone gegeben.
Nach der Operation stellte sich keine nennenswerte Besserung der gesundheitlichen Situation ein. Vielmehr kamen zahlreiche Beschwerden, besonders Atemnot, hinzu. Ich wurde vorstellig in dieser Klinik, der Operateur wurde informiert, reagierte aber nie.
Mir wurde lediglich die Nervenklinik empfohlen.
Im Dezember 1974, als sich die Situation zuspitzte, wurde eine Aufnahme des gesamten Thorax gemacht. Es stellte sich heraus, dass der retrosternale Anteil bei der OP im Juni nicht mitentfernt wurde. Eine erneute Operation war wegen des schlechten Gesamtzustandes nicht möglich. So stimmte ich in Unkenntnis einer Radio-Jod-Therapie zu. Bei dieser Methode wurden auch die lebensnotwendigen Gewebsstücke im Halsbereich mit abgetötet. Nun war ich auf hohe Hormondosierungen angewiesen.
Mein Gesundheitszustand war ein Jahr lang sehr schlecht.
Mein Operateur war nie erreichbar für mich. So schrieb ich die Ärztekammer an. Ein Gutachter der Schlichtungsstelle kam 1981 zu dem Ergebnis, dass dem Arzt kein Fehler nachzuweisen wäre.
Ich beauftragte Anwälte. Ohne Erfolg, wegen der fatalen Entscheidung der Schlichtungsstelle.
Einen Operateur hier im Rheinland, der bereit war mir diesen Tumor zu entfernen, fand ich nicht. Als man von der Vorgeschichte hörte, zog man sich zurück. Außer den Honorarforderungen hörte ich nichts.
Regelmäßige Kontrolluntersuchungen, bei denen mir starke Kontrastmittel eingespritzt wurden, bestimmten 26 Jahre meines Lebens.
Meine Bitten um Entfernung des Tumors durch die betreffende Klinik wurde wegen Nichtindikation abgelehnt.
Im Jahre 1998 nahm man mich schließlich doch in dieser Klinik stationär auf, um mich zu operieren. Statt mich zu operieren, wurde ich zwei Tage von Assistenten der Klinik mit Wissen des Chefs zu den Geschehenissen von 1974 regelrecht verhört. Man entschloss sich gegen eine OP und nach zwei Tagen unwürdigen Auftretens der Ärzte musste ich die Klinik verlassen.
Eine Selbsthilfegruppe vermittelte mir eine Klinik im Kölner Raum, wo ich endlich komplikationslos operiert und von meinem Alptraum befreit wurde.
Mittlerweile leide ich unter vielfältigen Folgeschäden, u. a. Hauttumoren infolge der Strahlenbelastung durch die ständigen Kontrolluntersuchungen.
Die verantwortliche Klinik lehnt die Haftung ab. Es wird zu einer Klage kommen.
Heute, mit 57 Jahren, bin ich gesundheitlich ruiniert und arbeitsunfähig.
Bislang habe ich gezahlt für einen Ärztepfusch, nur weil mein Operateur grob fahrlässig gehandelt hat, wie es in meinem Privatgutachten bestätigt steht.
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