Privates Netzwerk Medizingeschädigter - Opfer berichten, helfen und suchen weitere Kontakte
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riates Medizingeschädigter - Opfer berichten, helfen und suchen weitere Kontakte
Verlust einer Niere und eines Unterschenkels .....kam die Schlichtungsstelle zur Bewertung, dass ausgehend durch einen eindeutig operativen Behandlungsfehler, also falschen Umgang mit dem linken Harnleiter eine Kausalkette ausgelöst wurde, die letztlich zum Verlust einer Niere und eines Unterschenkels führten. Sehr geehrte Damen und Herren, mit Interesse habe ich Ihr umfangreiches Material im Internet gelesen. Ich bin nach Behandlungsfehlern jetzt vor der Überlegung, ob ich ein gerichtliches Verfahren einleiten sollte und wie ich das angehen könnte. In dieser Frage hoffe ich auf Hilfestellung. Den zeitlichen Ablauf der Geschehnisse versuche ich so kurz als möglich vorzustellen: Am 06.04.03 rutsche ich mit einer Rohrzange ab und erhielt ein stumpfes Trauma an der linken Leiste. Dies löste einen Thrombus ab, der die Beinarterie verschloss. Ich kam als Notfall in ein Klinikum und wurde operiert (Prothesenbypass linkes Bein). Am 15.04.03 wurde ein CT und am 16.04.03 eine Angiografie durchgeführt, in dessen Auswertung der Arzt von unmittelbarer Lebensgefahr (da auf 8cm aufgeweiteter Bauchschlagader, was aber nicht stimmte-nur 3,7cm!) sprach. Es wurde deshalb ein möglichst früher Termin für die Folge-OP (Y-Prothese) festgelegt. Am 12.05.03 wurde ich wieder aufgenommen. Vor der OP wurde ich informiert, dass der Zugang von der Seite, weil wegen der Vorschädigung vorteilhafter, erfolgen sollte. Der Eingriff von links erfolgte am 13.05.03. Es wurde der Bauchfellsack sowie der linke Harnleiter mobilisiert (die linke Niere nicht) und mit Haken zur Seite gezogen. Dabei riss der Harnleiter direkt an der Niere ab. Ein Urologe versuchte den Harnleiter zu rekonstruieren. Nach bisher 5-stündiger OP-Zeit zeigte sich beim Entfernen der Sterilabdeckung das linke Bein durch Thromben pulslos und livide, sodass in gleicher Narkose 34 Min. später eine Revisions-OP erfolgte. Zusätzlich wurde eine subtonale Stenose zwischen Prothesenschenkel und Beckenarterie festgestellt. Deshalb wurde der Zugang erneut geöffnet und der linke Harnleiter wieder auf den Haken genommen. Nach Beendigung der letztendlich erfolglosen Fibrinose bestand die Ischämie des Beines etwa 7 Stunden. Daraus entwickelte sich ein Kompartmentsyndrom, welches am nächsten Morgen erkannt und durch die Spaltung aller 3 Muskellogen in einer weiteren OP entlastet wurde. Trotzdem entwickelten sich Nekrosen, welche in der OP am 27.05. entfernt wurden. Zusätzlich starb der Vorfuß ab, der am 02.06. im Lisfrancschen Gelenk amputiert wurde. Die Stumpfheilung war unbefriedigend und es wurde am 18.07. und 31.07. nachamputiert. Eine Symptahikolyse am 28.07. sollte die Situation verbessern. Am 11.08. wurde 50 cm² Spalthaut vom rechten Oberschenkel auf die Stumpfwunde verpflanzt. Die im Krankenhaus als sauber bezeichnete Restwunde heilte nie zu, sodass ich im Okt.04 einen Hautarzt aufsuchte, der eine MRSA-Stamm 1 Infektion feststellte. Die Schmerzsituation war unerträglich und ich suchte einen Schmerztherapeuten auf. Seit dem werde ich mit Trantec Pro 52,5µg/h behandelt. Trotz Prothesenschuh konnte ich das Bein nicht benutzen, deshalb entschloß ich mich am 21.10.05 zur Amputation des Unterschenkels, wodurch auch die MRSA-Infektion beseitigt wurde und das Bein prothetisch versorgt werden konnte. Der gerissene Harnleiter konnte nicht vollständig rekonstruiert werden. Es bildete sich eine Urinfistel und eine zentrale Uretherstenose, wodurch die Niere abstarb und am 05.06.03 bei gleichzeitiger Ausräumung des Abszesses entfernt wurde. Am 03.01.05 schaltete ich die Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen ein, vermutete ein ärztliches Fehlverhalten und machte Haftpflichtansprüche geltend. In der abschließenden Stellungnahme vom 23.08.06 kam die Schlichtungsstelle zur Bewertung, dass ausgehend durch einen eindeutig operativen Behandlungsfehler, also falschen Umgang mit dem linken Harnleiter eine Kausalkette ausgelöst wurde, die letztlich zum Verlust einer Niere und eines Unterschenkels führten. Zusätzlich stellte man fest, dass eine zu geringe Dosis Heparin gegeben wurde und auch die Nachdosierung nach 6 Stunden OP-Zeit unterlassen wurde. Eine Lebensgefahr bestand durch die auf 3,7 cm erweiterte Bauchschlagader nicht. Die Schlichtungsstelle hält meine Schadensersatzansprüche für begründet. Ich signalisierte dem Haftpflichtversicherer eine außergerichtliche Einigung. Trotz mehrfacher Anschreiben und Einschaltung eines Anwaltes hat sich der Versicherer erst am 20.03.2007 positioniert und die geltend gemachten Ansprüche auf Grund eines von ihnen nach Aktenlage verfassten Gutachten abgewiesen. Meine KV wird vermutlich auch einen Schadensausgleich fordern. Nun bin ich wieder am "Punkt Null" als seit dem 100%-ig Schwerbehinderter (Kennzeichen G,aG), getrennt lebend (die Ehe ist zwischenzeitlich natürlich auch kaputt gegangen), im betreuten Wohnen der AWO lebend (das Haus hat meine Frau) und mit geringer Rente ausgestattet (ich war selbständiger Handwerksmeister). Ein Prozess würde mich mehr kosten, als ich in in 3 Jahren zum Leben zur Verfügung habe und die Versicherung wird nach meiner Vorerfahrung eine Revision bis zur letzten Instanz aussitzen wollen. Macht das wirklich noch Sinn und sollte ich Prozesskostenhilfe anfordern oder gleich das Handtuch werfen? Ich hoffe, dass Sie mir einen Rat geben können. Nach 5-jähriger Odyssee habe ich keine Ängste mehr auch in die Öffentlichkeit zu gehen. Je mehr (...und man sieht an Ihrem Netzwerk, dass man nicht gerade allein ist) Druck ausgeübt wird um so höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich etwas ändern kann und auch ändern muss! Also nochmals herzlichen Dank für Ihre schnelle und hilfreiche Reaktion auf meinen Hilferuf! Mit freundlichen Grüßen, Rudolf
Haben Sie selber Ärztepfusch erleben müssen?
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