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Der Fall des Herrn W. Herr W. wuchs bei seiner Großmutter auf. Er machte die mittlere Reife und anschließend das Abitur. Die Großmutter, die immer wieder zu Gewalttätigkeiten gegenüber ihrem Enkel neigte, entwickelte bereits 1994 die fixe Idee, ihr Enkel würde an einer Psychose leiden. Damals versuchte sie vergeblich, ihren Enkel in die Psychiatrie einzuweisen. Nachdem kein Arzt eine psychiatrische Krankheit bei ihrem Enkel feststellen konnte, begann die Großmutter selbst "Atteste" auszustellen, in denen sie ihrem Enkel eine Psychose andichtete. Als Herr W. 1997 Liebeskummer hatte, witterte die Großmutter erneut eine Psychose, mobilisierte Ärzte und Behörden, um ihren Enkel in die Psychiatrie zu bringen. Nachdem sie ihren Enkel völlig in die Enge getrieben hatte, kam es am 1.3.1998 zu einem häufigen Streit zwischen Herrn W. und seiner Großmutter. Nachbarn alarmierten die Polizei, diese wiederum eine Ärztin vom Dienst. Der Ärztin vom Dienst erzählte die Großmutter, ihr Enkel habe eine Psychose und wüsste nicht was er sage. So wurde Herr W. in die geschlossene Abteilung der psychiatrische Klinik W. zwangseingewiesen. Dort konnte man auch keine Psychose feststellen. Trotzdem wurde er bis zum 15.5.1998 auf Druck der Großmutter gegen seinen Willen mit Neuroleptika behandelt. Neuroleptika sind starke Psychopharmaka, die eigentlich zur Behandlung von Psychosen dienen und oft irreversible körperliche und psychische Dauerschäden hinterlassen. Gleich zu Beginn der Neuroleptikabehandlung traten bei Herrn W. Krämpfe, Bewegungsstörungen, Lähmungen, Atemnot und hohes Fieber auf - eine lebensbedrohliche Situation. Anstatt die Neuroleptika abzusetzen, zwang man Herrn W. weiterhin, diese einzunehmen. Die für die Einweisung herangezogene Diagnose akute Psychose, sowie die Abschlussdiagnose Borderline Syndrom sind mittlerweile durch verschiedene Ärzte mehrfach widerlegt. Von unwissenschaftlicher Diagnose und willkürlicher Zwangsbehandlung ist in Gutachten die Rede. Vom der AOK, die regelmäßig damit wirbt, im Falle eines vermuteten Behandlungsfehlers dem Versicherten zu helfen, kam keine Hilfe. Obwohl Herr W. dort mehrere Atteste und Gegengutachten vorlegte, schreibt ihm seine Krankenkasse, sie habe keinen Anhaltspunkt für falsches, fehlerhaftes oder ungesetzliches Verhalten der Klinik. Die AOK sah keinen Handlungsbedarf, den Fall überprüfen zu lassen. Anders als bei somatischen Patienten sah die AOK keine Veranlassung, ein Gutachten des MDK (medizinischer Dienst der Krankenkassen)einholen zu lassen. Darauf hin versuchte die Klinik in einer beispiellosen Zermürbungstaktik sich ihrer Verantwortung zu entziehen, indem sie dem Betroffenen bzw. dessen Anwalt und Gutachter die Einsicht in die Behandlungsunterlagen verweigerte und somit für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen notwendigen Beweismittel zurückhielt. Erst der Beschluss des Amtsgerichts W. vom 15.11.2005 schob dem Vorgehen der Klinik einen Riegel vor. Die Klink musste die Behandlungsakte letztendlich doch herausgeben. Wie absurd die Geschichte ist, stellt sich beim Lesen der Behandlungsakte heraus. Zitat: "Telefonat mit der Großmutter von Herrn W.: ... Sie [die Großmutter] wisse, dass Herr W. eine Psychose habe und er müsse nun zwangsmediziert (so steht es wörtlich in der Krankenakte!) werden. Das wisse sie aus Zeitschriften wie Hör Zu, da stehe alles genau drin." In der psychiatrischen Fachsprache nennt sich so etwas "Fremdanamnese". Am 24.9.2006 wurde beim Landgericht S. eine Klageschrift zu einem Beweissicherungsverfahren eingereicht. Prozesskostenhilfe wurde in der Zwischenzeit bewilligt. Bis heute leidet Herr W. unter den Spätfolgen dieser Behandlung. Jahrelang hatte er Alpträume von den erlebten Misshandlungen, die bei ihm eine erhebliche Traumatisierung hinterlassen haben. Auch die öffentliche Stigmatisierung macht ihm zu schaffen. Ebenso leidet Herr W. immer noch unter Krämpfen. Konzentrations- und Schlafstörungen behindern ihn in seinem Studium, welches er nach seinem Abitur begonnen hat. Seine Lebensqualität wurde nachhaltig beeinträchtigt.
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