Mein Mann verstarb nach einer Operation bei der der linke Lungenflügel entfernt wurde in einem Krankenhaus in Niedersachsen. Ich würde gern zu Betroffenen oder Hinterbliebenen, wie in meinem Fall, Kontakt aufnehmen.
Mein Mann suchte am xx.xx.1998 einen Lungenfacharzt auf. Diagnose: Lungenkrebs. Der Arzt griff im Beisein meines Mannes sofort zum Telefon und meldete ihn persönlich in einer Lungenfachklinik für den xx.xx.1998an.
Vom xx.xx. bis xx.xx., 14 Tage, war mein Mann in der Lungenfachklinik. Am xx.xx. erfolgte die Verlegung in das Krankenhaus, wo meinem Mann am xx.06. der linke Lungenflügel entfernt wurde.
Bei der Operation wurde diexArteria Pulmonalis verletzt,wodurch mein Mann innerhalb 1,5 Minuten 3,5 Liter Blut verlor. Der Faden, mit dem der Bronchusstumf vernäht wurde, wirkte wie eine Säge.
Am xx.xx.verstarb mein Mann auf der Intensivstation des Krankenhauses ohne aus dem Koma zu erwachen. Der Gutachter des xxx stellte eine einwandfreie Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht fest.
Mein Anwalt reichte dann nach gut einem Jahr Klage und Strafantrag ein. Der vom Gericht bestellte Gutachter deklarierte sein Gutachten gleich als Obergutachten. Darin widerspricht er dem ersten Gutachten und erklärt, daß die Verletzung der Arterie nicht zu Lasten des Arztes geht. Die Klage wurde vom Landgericht abgewiesen.
Mein Anwalt übergab den Fall an einen Rechtsanwalt vom Oberlandgericht. Dieser reichte die Berufungsbegründung beim Oberlandgericht ein. Bei der Verhandlung erklärte mir der Rechtsanwalt, daß er 14 Tage vor der Verhandlung mit dem Richter beschlossen hatte, die Klage abzuweisen.
Der Richter erklärte sich nicht bereit ein drittes Gutachten einzuholen, und sagte mir, ich sollte die Klage zurücknehmen.
In der Strafsache wurde Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Nach 1 1/2 Jahren bekam ich den Beschluss über die Zulassung zur Nebenklage. Es gab jedoch keine Verhandlung.
Der angeklagte Operateur bekam eine Verfügung vom Gericht, mit der Auflage, einen fünfstelligen Betrag an eine gemeinnützige Institution zu zahlen. Er zahlte nicht!
Nach weiteren 1 1/2 stellte die Richterin das Verfahren ein. Der Operateur wurde aber nicht freigesprochen. Mein Anwalt erklärte mir, daß auf Grund der Rechtslage in der Einstellung, für den Fall, daß ich das Klageverfahren gewinnen würde, die Staatsanwaltschaft automatisch das Verfahren gegen den Operateur wieder aufnehmen würde. Der Operateur könne auf Grund der Rechtslage auch nicht freigesprochen werden.
Mittlerweile weiß ich, daß der Tod meines Mannes dort kein Einzelfall war. Vielleicht kann ich ja auf diesem Wege noch was erreichen, damit der Tod meines Mannes nicht ganz umsonst war.
Mit freundlichen Grüßen
Molly
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