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Erklärung warum ich mich "melde"....

...es ist sicherlich ungewöhnlich jedoch zugleich konsequent, wenn ich das tue. Wer die HP beider Betreiber liest, weiß, dass es nicht um eine Kampagne gegen die Ärzte geht, sondern um das Aufzeigen, Aufarbeiten, Mitarbeiten an einem Problem im Gesundheitswesen unter dem auch die Ärzte(und gerade solche!), die tagtäglich seriös gebunden an ihr Gelöbnis und grundsätzlich nur dem Patienten verpflichtet sind (und das ist in der Tat die schweigende Mehrheit!). Ich melde mich deswegen zu Wort - nicht deswegen, weil ich ein notorischer Nestbeschmutzer, Nörgler bin...nein, ich bin seit 20 Jahren im Beruf, bin hochqualifiziert (manche meinen schon überqualifiziert), breitbasig ausgebildet und als klinischer Lehrer in der Facharztausbildung und darüber mit internationalen Veröffentlichungen und internationaler Anerkennung auf meinem Gebiet tätig. Wenn ich hier schreibe, dann weil ich um diese dargestellten Dinge weiß. Ich weiß auch, dass es neben dem persönlichen Verschulden , auch ein Verschulden des Systems gibt. Immer dann, wenn Bürokraten, Funktionäre, Schreibtischtäter glauben in das besondere Verhältnis von Patient und Arzt eingreifen zu müssen, wird es in der Tat und im wahrsten Sinne des Wortes kriminell. Genau das ist der Hintergrund meiner Wortmeldung und Darstellung von Sachverhalten, die jedem normal denkenden Bürger die Haare zu Berge stehen lassen.

Das was so vollmundig von der Politik als bestes Gesundheitssystem der Welt gepriesen wird, (woher nehmen diese Leute eigentliche diese Arroganz?!); und in dem Frau Bundesministerin Ulla Schmitt immer wieder versichern muss, dass jeder - sei er noch so krank - das bekommt was auch geeignet benötigt, entpuppt sich in Wirklichkeit als ein marodes, menschenverachtendes und im Prinzip verfassungsrechtlich bedenkliches System. Die Grundwerte, die unsere Verfassungsväter nach schrecklichen Erfahrungen, ausdrücklich in unsere Verfassung geschrieben haben ("die Würde des Menschen ist unantastbar...",sind in 50 Jahren und besonders seit den 90er Jahren unter unseren Augen verdunstet bzw. werden mit bürokratischer Gründlichkeit und Ausuferung mit Füssen getreten! Gerade im Gesundheitswesen hat sich ein ungeheurer Apparat aus Funktionären entwickelt, sowohl bei den Leistungsträgern (=Krankenkassen, aber auch (leider) im Bereich der Ärzteschaft = Leistungserbringer. Beide haben sich zusammengeschlossen. Die Institution heißt nun "Bundesausschuss für Ärzte und Krankenkassen" und wird besetzt von Funktionären der Krankenkassen, ihres eigenen medizinischen Dienstes (MDK) und den Funktionären der Kassenärztlichen Vereinigung. Opfer dieser Bildung eines Staates im Staate sind alle Patienten, die in die "Mühlen" des Gesundheitsapparates geraten, aber auch alle Ärztinnen und Ärzte, die versuchen für ihre Patienten einzustehen und dafür "bestraft" werden. Der Patient von heute ist im Gesundheitsapparat nur noch lästig, kostet und stellt "Ansprüche", als Beitragszahler zum Erhalt der Funktionäre noch gerade geduldet.

Eben diese Hintergründe sind meine Motivation hier mitzuarbeiten. Den Betreibern der HP danke ich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit, ihr Interesse und Unterstützung. Gerne stehe ich auch Fragen zur Verfügung und versuche als "Lotse" sie durch den Irrgarten(oder besser Irrsinn) unseres Gesundheitsapparates zu führen.

Ihr Dr. x.




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Ein Arzt meldet sich zu Wort ...

"Der Ausschluss der persönlichen Befangenheit"


Kann der Bundesausschuss auch dann noch ein unbefangenes und ergebnisoffenes Bewertungsverfahren für sich in Anspruch nehmen, wenn zur zentralen Aufgabe der Bewertung des Nutzens und der medizinischen Notwendigkeit medizinischer Methoden beispielsweise Personen benannt oder herangezogen werden, die seit Jahren solche Geräte betreiben, hierfür werben und hiermit erhebliche persönliche Einkünfte erzielen?


DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Steege, Reinhard; Rheinberger, Paul

Gemeinsamer Bundesausschuss: Gebot der Unbefangenheit

Deutsches Ärzteblatt 101, Ausgabe 50 vom 10.12.2004, Seite A-3389 / B-2871 / C-2719

POLITIK


Der Gemeinsame Bundesausschuss erstellt derzeit eine neue Verfahrensordnung. Ein wichtiger Punkt dabei:

der Ausschluss der persönlichen Befangenheit

Der Gesetzgeber hat mit dem GKV-Modernisierungsgesetz die Bedeutung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gestärkt. In Verknüpfung mit dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit wird ihm die zentrale und sektorübergreifende Rolle für die Festlegung und Ausgestaltung der Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung zugewiesen. Aus der Normsetzungskompetenz für alle Versicherten ergeben sich eine besondere Verantwortlichkeit und hohe Anforderungen an die Standards der Beratungsverfahren des G-BA. Dazu gehören neben einer umfassenden Transparenz der Verfahrensabläufe insbesondere auch das rechtsstaatliche Gebot der persönlichen Unbefangenheit der an den Beratungen Beteiligten. Dabei geht es explizit nicht um die institutionellen Interessen, die die im G-BA beteiligten Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen und Patienten unbestritten für ihre Seiten im Sinne der gesetzlichen Konstruktion der Gremien einbringen sollen. Vielmehr geht es um mögliche Befangenheit aufgrund persönlicher Interessen. Die Europäische Zentralbank zitierte anlässlich der Welteke - Affäre folgende Definition: "Interessenkonflikte entstehen, wenn die Mitglieder . . . private oder persönliche Interessen haben, die die unparteiische und objektive Ausübung ihrer Pflichten beeinträchtigen oder diesen Anschein erwecken können. Private oder persönliche Interessen umfassen jeden möglichen Vorteil für sie selbst, ihre Familien, sonstige Verwandte oder ihren Freundes- und Bekanntenkreis."

Interessenkonflikte sind auch in der Wissenschaft bekannt und haben zu Aufsehen erregenden Fällen von Wissenschaftsbetrug geführt. Aktuelle kritische Publikationen belegen den Zusammenhang von überoptimistischer Darstellung des Nutzens medizinischer Methoden mit Sponsoring. Im medizinischen Bereich wird daher die Konkretisierung einer möglichen Befangenheit durch "Erklärungen zur Offenlegung möglicher Interessenkonflikte" vor wissenschaftlichen Vorträgen und Publikationen als obligater Standard angesehen (Lancet, BMJ, Nature).

Offenlegung unverzichtbar

Offenlegungspflichten gelten auch für bestimmte Gremienentscheidungen im Gesundheitsbereich, wie etwa für das Zulassungsverfahren bei der amerikanischen FDA oder bei der europäischen Arzneimittelzulassung über die EMEA. Im deutschen Kontext sind Offenlegungspflichten zum Beispiel etabliert bei der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, beim Leitlinienclearing des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin sowie bei der beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte angesiedelten Off-Label-Kommission.

Wie stellt sich der Bundesausschuss diesem Problem? Kann der Bundesausschuss auch dann noch ein unbefangenes und ergebnisoffenes Bewertungsverfahren für sich in Anspruch nehmen, wenn zur zentralen Aufgabe der Bewertung des Nutzens und der medizinischen Notwendigkeit medizinischer Methoden beispielsweise Personen benannt oder herangezogen werden, die seit Jahren solche Geräte betreiben, hierfür werben und hiermit erhebliche persönliche Einkünfte erzielen? Wie rechtssicher und glaubwürdig sind Entscheidungen des Bundesausschusses, bei denen auf die Offenlegung solcher persönlicher Interessenkonflikte verzichtet wird?

Die Allgegenwart persönlicher Interessen hat auch auf der staatlichen Ebene dazu geführt, dass Vorschriften erlassen wurden, um die Unbefangenheit der Entscheidungsträger zur Sicherstellung fairer und sachgerechter Entscheidungen zu wahren. Das betrifft nicht nur die Rechtsprechung mit den Regelungen über die Ausschließung und Ablehnung befangener Richter, sondern auch die Verwaltung, deren Angehörige in einem Verwaltungsverfahren nicht mitwirken dürfen, wenn ihnen die gebotene Distanz zum Verfahrensgegenstand oder zu den Verfahrensbeteiligten fehlt (§ 16 SGB X, gleichlautend § 20 VwVfG).

Für die Mitglieder von Rechtsetzungsorganen, zu denen der Bundesausschuss gehört, gibt es zwar keine vergleichbaren Ausschlussvorschriften. Integrität und Vertrauenswürdigkeit dieser Gremien hängen aber aus der Sicht der Betroffenen entscheidend davon ab, dass finanzielle Abhängigkeiten und andere Interessenverknüpfungen offen gelegt und dadurch bestehende Loyalitätskonflikte sichtbar werden. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages Verhaltensregeln aufgestellt, die eine ausreichende Transparenz der Entscheidungsprozesse bei der Gesetzgebung gewährleisten sollen (§ 44a des Abgeordnetengesetzes). Gerade auch für die Mitglieder des Bundesausschusses, dem von seinen Kritikern immer wieder die angebliche Undurchsichtigkeit seiner Beratungs- und Entscheidungsabläufe vorgehalten wird, sollten solche Verhaltensregeln selbstverständlich sein, um die Rechtssicherheit und die Akzeptanz seiner Beschlüsse zu erhöhen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss wäre daher gut beraten, alle an den Beratungen und Entscheidungen Beteiligten zu verpflichten, mögliche persönliche Interessenkonflikte themenbezogen transparent zu machen. Nur unter dieser Voraussetzung können das rechtsstaatliche Gebot der Unbefangenheit der Beteiligten eingehalten und Entscheidungen gegenüber den Betroffenen glaubwürdig vertreten werden.

Reinhard Steege, Dr. med. Paul Rheinberger

Reinhard Steege ist Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht, Paul Rheinberger ist Dezernent der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.



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