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Medizinische Fehlbehandlung, verpfuscht?
Was dann?
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Impressum

MDR Ratgeber -
Patientenrechte

Mit freundlicher Genehmigung des MDR

Gleichen Text finden Sie auch auf den MDR
 Videotexttafelen Seite 666 bis 669



ALLGEMEINES

Patienten haben es schwer, ihre Rechte durchzusetzen.
Ohne einflussreiche Interessenvertretung
stehen sie den Verbänden und Standesorganisationen von Ärzten,
Krankenkassen und der Pharma- Industrie
ziemlich hilflos gegenüber.

Auch ein einzelner Kranker kann als medizinischer Laie nicht mit den
hochausgebildeten und spezialisierten Fachleuten mithalten,
wenn es etwa darum geht, Schadenersatzansprüche wegen
schlechter Behandlung oder mangelnder Aufklärung durchzusetzen.

Mit der Gesundheitsreform 2000 sollten
die Patientenrechte massiv gestärkt werden.
Umgetzt wurde bislang nur wenig:
Die Krankenkassen werden per Gesetz in die Pflicht genommen,
beim Aufbau eines Beratungsnetzes finanziell mitzuarbeiten.

Dagegen lässt das angekündigte Patientenschutzgesetz auf sich warten.

Auch eine Patientenrechts-Charta, die verschiedene Verbände, Kammern,
Organisationen und das Gesundheitsministerium erarbeiten wollen,
ist bis heute nur ein Entwurf geblieben.

Lassen Sie sich vor einer Behandlung oder Operation aufklären!

Ohne Ihre Einwilligung darf keine Behandlung erfolgen.
Die Einwilligung können Sie mündlich, schriftlich
oder stillschweigend geben,
indem Sie beispielsweise den Arm für die Spritze frei machten.


Vor einer Behandlung muss ein Arzt aufklären über:

* Art, Ablauf und Ziel der Behandlung

* Folgen, Risiken und Nebenwirkungen

* alternative Behandlungsmethoden

Die Aufklärung sollte rechtzeitig vor der Behandlung im Gespräch mit
dem behandelnden Arzt erfolgen.


Wichtig:

* Fragen Sie nach, wenn Sie etwas nicht verstehen!

* Unterschreiben Sie die Einwilligung erst, wenn Sie sich umfassend
informiert fühlen.

Der Arzt muss Sie auch darüber informieren, ob Ihnen Zusatzkosten
entstehen.

Fragen. Sie vorsichtshalber auch bei Ihrer Krankenkasse nach.

WAS TUN IM SCHADENSFALL?

Ein Fehler bei der Operation, eine falsche Therapie oder ein riskantes
Medikament können das Leben eines Menschen dramatisch verändern
und im schlimmsten Fall sogar zum Tod führen.

Immer wieder berichten Patienten - auch im Internet - von
Behandlungsfehlern.

Der Kampf um ihr Recht ist oft ein zähes Ringen und endet nicht immer
mit Erfolg.

Welche Chancen hat dann ein geschädigter Patient hier zu Lande?
Anders als beispielsweise in Amerika
brauchen Mediziner in Deutschland kaum Klagen wegen ärztlicher
Behandlungsfehler zu fürchten.
Denn der Geschädigte muss den Pfusch selbst nachweisen - ein
schwieriges Unterfangen für einen Laien, vor allem, wenn auf der
anderen Seite ebenfalls Ärzte als Sachverständige und Gutachter
stehen.


Unser Tipp:

* Wenn Sie oder Ihr Angehöriger Schäden durch eine falsche Behandlung
erlitten haben,
sammeln Sie so viele Informationen wie möglich.
Suchen Sie das Gespräch mit den Akteuren, den beteiligten Ärzten
und mit möglichen Zeugen.

* Führen Sie ein "Patiententagebuch"! Halten Sie darin Ihre
Beobachtungen und Eindrücke während des Krankenhausaufenthalts
oder der Therapie fest.

* Fordern Sie - gegebenenfalls schriftlich - Kopien der
Behandlungsunterlagen an!
Kopien für die Unterlagen müssen allerdings aus
der eigenen Tasche bezahlt werden.

WANN KANN SCHADENSERSATZ VERLANGT WERDEN?

Mit Beschwerden und Beratungsanliegen kann sich ein Patient an die
Landesärzte- bzw. Zahnärztekammern und an eine Patientenberatungsstelle
wenden.

Um Schadensersatz und Schmerzensgeld zu bekommen, stehen mehrere
außergerichtliche Wege oder die Klage vor einem Zivilgericht zur Verfügung.


Folgende Voraussetzungen müssen zutreffen, damit Sie Ansprüche geltend
machen können:


* Es muss sich um eine körperliche Schädigung handeln, die im Zusammenhang
mit einer medizinischen Behandlung entstanden ist.
Im Todesfall können die Angehörigen Ansprüche haben.

* Der Arzt muss schuldhaft einen Behandlungsfehler begangen haben.

Das trifft nach der

* Rechtsprechung immer dann zu, wenn vorsätzlich oder fahrlässig gegen
die allgemein anerkannten Grundsätze der medizinischen Wissenschaft
verstoßen wurde.

* Es muss ein materieller oder immaterieller Schaden nachgewiesen werden.


Folgende Einrichtungen helfen bei der Klärung von Schadensersatzansprüchen:

* die Krankenkassen
* Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen, die durch die
Ärztekammern eingerichtet wurden.
* Patientenberatungsstellen, zum Beispiel in den Verbraucherzentralen

* Rechtsanwälte, die möglichst auf Arztrecht spezialisiert sind
* Gerichte
* Patientenobhudsmänner und -frauen, die es in einigen Kliniken gibt
* sonstige zur Rechtsberatung befugte Institutionen wie Verbraucherzentralen

ADRESSEN INTERESSENVERTRETUNGEN

Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der Norddeutschen
Ärztekammern
Berliner Allee 20
30175 Hannover

Arbeitskreis Kunstfehler in der Geburtshilfe e. V.
Münsterstraße 261
44145 Dortmund
Tel.: 0231 / 52 58 72

Bundesinteressengemeinschaft Geburtshilfegeschädigter e.V.
Nordsehler Str. 30
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 / 723 72

Privates Netzwerk Medizingeschädigter im Internet
www.behandlungsfehler-arztpfusch.de
www.geburtsschaden.de

Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auf den mdr
Internetseiten unter:
www.mdr.de/scripts/online/ratgeber_new/index.htm

> Recht auf Information

> Hilfsnetzwerk

>Verbraucherrecht

Welche Rechte haben Patienten?

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