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Privates Netzwerk Medizingeschädigter


Verbrecherische Ärzte

Titelüberschrift "die Zeit" vom 25.05.2007
oder


Medizingeschädigte sind keine
Tour de France Gewinner



Gemeinsame Pressemitteilung
Privates Netzwerk Medizingeschädigter
Arbeitskreis Medizingeschädigter BUNDESVERBAND -AKMG- e.V.

vom 30. Mai 2007

Der Skandal um die Doping-Mediziner lässt eindrücklich hinter die Kulissen des Medizinbetriebes schauen. Mit ein paar Bauernopfern will man angeblich "reinen Tisch" machen und die schwarzen Schafe entfernen. Ärzteverbände fordern drastische Strafen, bis hin zum Approbationsentzug. Doch wer setzt sich für die Opfer von Behandlungsfehlern ein?


Jeder der durch den Medizinbetrieb geschädigt wurde, weiß von was die Rede ist. Es gibt immer wieder Ärzte, die, trotz eindeutiger Rechtslage, die Einsicht in die Patientenunterlagen verweigern. Jeden Tag werden durch Ärzte Kollegenschutzgutachten geschrieben. Jährlich sterben in Deutschland mehr Menschen durch medizinische Behandlungsfehler als im Straßenverkehr. Dass sich hier dringend etwas ändern muss ist unstrittig.


Unabhängige Gutachter und eine aussagekräftige Statistik über Behandlungsfehler sollten als so normal gelten wie die Einhaltung bestehender Gesetze. Leider ist noch nicht einmal ein menschlicher Umgang mit den Opfern medizinischer Fehlleistungen gewährleistet.


Ein Eindringen in die Selbstverwaltung der Kassenärztlichen Vereinigung und der Ärztekammern ist praktisch unmöglich.


So gibt es z.B. in den verschiedenen Landesärztekammern unterschiedliche Kammergesetze, wenn es darum geht ein Berufsvergehen zu verfolgen.


Stand der Dinge ist:
Ein Arzt kann sich aufgrund der unterschiedlichen Kammergesetze seiner Verantwortung durch Umzug in ein anderes Bundesland entziehen. Ein Skandal!


Vorwürfe von Fehlbehandlungen werden von Ärzten aus den eigenen Reihen überprüft und begutachtet. Das gilt für den Medizinischen Dienst der Krankenkassen und natürlich für die Schlichtungsstellen der Ärztekammern. Es gibt keine unabhängigen Gutachterstellen.


Nach heutiger Gesetzeslage muss i.d.R. der geschädigte Patient nachweisen, dass der behandelnde Arzt einen Fehler begangen hat. Oft folgt ein Prozess über Jahre der, zusätzlich zur erlittenen Schädigung, viel Kraft und Geld kostet. Eine Erfolgsquote von 20 bis 30 Prozent bei Zivilverfahren und geschätzte 0,03 Prozent bei Strafverfahren sprechen für sich.


Die Richter, als medizinische Laien, sind völlig überfordert und folgen im blinden Vertrauen dem bestellten und gut honorierten Obergutachter. Eine kritische Überprüfung findet nicht statt.


Dopingkontrolleure fordern, dass sich der Sport nicht länger selbst kontrollieren darf. Das selbe fordern wir für den Medizinbetrieb.


Aegroti salus suprema lex. - Das Wohl des Patienten ist höchstes Gesetz aber Medizingeschädigte sind keine Tour de France Gewinner.


Manfred Maier und Elmar Kordes



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