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Privates Netzwerk Medizingeschädigter


Die Trauer lässt sie nicht zur Ruhe kommen


Heute wäre der an einem Medizinfehler verstorbene Geoffrey neun Jahre alt geworden - Seine Eltern kämpfen weiter für Medizingeschädigte



Südkurier Nr. 146 vom 28.06.2007

Seite 10, Baden-Württemberg

Die Trauer lässt sie nicht zur Ruhe kommen


Claire Bernard und Manfred Maier trauern um ihren Sohn Geoffrey, der nach langem Leiden an den Folgen eines Geburtsschadens gestorben ist. Seit Jahren kämpfen sie für Opfer von Medizinschäden.

Bild: floetemeyer



VON SYLVIA FLOETEMEYER


Heute wäre der an einem Medizinfehler verstorbene Geoffrey neun Jahre alt geworden - Seine Eltern kämpfen weiter für Medizingeschädigte

Vor genau neun Jahren kam Geoffrey auf die Welt. Er war ein Sonntagskind. An seinem heutigen Geburtstag werden seine Eltern Claire Bernard und Manfred Maier viele bunte Luftballons füllen und sie an das weiße Kreuz binden, das Geoffreys Grab auf dem Seefelder Friedhof am Bodensee schmückt. Manfred Maier will heute auch seinen Bart abrasieren, den er sich seit dem 21. Dezember 2006 stehen ließ - der Tag, an dem Geoffrey nach über achtjährigem Leiden starb.

Bei Geoffreys Geburt im Überlinger Krankenhaus ging alles schief: Der Wehenschreiber ist defekt, der Dienst habende Arzt verabreicht trotzdem Wehenbeschleuniger, die Saugglocke ist kaputt. Als Geoffrey auf die Welt kommt, hört sein Herz auf zu schlagen. Das Kind wird wiederbelebt, bleibt aber schwer behindert.

Die Eltern widmen ihr Leben fortan Geoffrey und dem "Kampf gegen Ärztepfusch", wie Maier sagt. Erst streiten sie allein, später vernetzen sie sich mit anderen Medizingeschädigten. Auch nach Geoffreys Tod machen sie weiter, "bis der Tod mich scheidet", so Maier. "Es geht nicht um uns", sagt Maier.

Auch wenn er sich kaum Hoffnung macht, im eigenen Fall juristisch noch etwas zu erreichen, eine Sache lässt ihm keine Ruhe: die schadhaften Geräte, die bei Geoffreys Geburt benutzt wurden, vor allem der defekte Wehenschreiber. Nach dem Medizinproduktegesetz sei der Einsatz defekter Geräte verboten. Das wird Maier auch in einem Schreiben des Bundesgesundheitsministeriums vom 14. Juni 2007 bestätigt: "Solche Geräte dürfen im Krankenhaus und anderswo nicht betrieben werden." Dies wäre "ein eindeutiger Verstoß gegen das Medizinprodukterecht, der strafbewehrt ist."

Zu Geoffreys Fall selbst darf sich das Ministerium nicht äußern. Es verweist Maier an die Staatsanwaltschaft. Die Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung stellte die Staatsanwaltschaft Konstanz allerdings bereits 2004 ein. Zwar erstattete Maier nach Geoffreys Tod eine neue Strafanzeige wegen fahrlässiger Tötung, doch die Behörde will das Ermittlungsverfahren nicht wieder aufnehmen. Der Oberstaatsanwalt beruft sich auf ein gerichtliches Gutachten, erwähnt dabei nur die defekte Saugglocke, nicht aber den Wehenschreiber.

Maier will dennoch weiter kämpfen, Öffentlichkeitsarbeit betreiben, "damit andere Geschädigte wissen, wohin sie sich wenden müssen. Ich halte es nicht aus, nur rumzuhocken." Seine Frau Claire besucht jeden Tag Geoffreys Grab. Eine ganz eigene Gedenkstätte hat sie ihm im heimischen Garten gewidmet. Nach seinem Tod hat sie "wie verrückt" Blumen gepflanzt. Ein halbes Jahr später blühen sie in den üppigsten Tönen. Geoffrey hat Farben geliebt. "Besonders Lila."

Informationen im Internet:

"Arbeitskreis Medizingeschädigter Bundesverband": www.akmg.de

"Privates Netzwerk Medizingeschädigter": www.geoffrey-mike.de


Quelle: http://www suedkurier.de/nachrichten/bawue/art1070,2659880







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