Offener Brief
Ärztepfusch hat unser Leben zerstört
und dazu die Aussage des Arztes: "Sie haben Glück, Ihr Kind könnte tot sein!"
Am Sonntag, den 28.06.1998 kam unser Sohn Geoffrey im Überlinger Krankenhaus zur Welt. Durch Gleichgültigkeit und unvorstellbare Schlamperei wurde er dabei zum Krüppel gemacht.
Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, dies ist kein Schreiben generell gegen Ärzte. Es gibt Ärzte die von unserem Fall derartig betroffen sind, dass sie sagen, wenn ihnen so etwas passieren würde wären sie nicht mehr in der Lage ihren Beruf weiter auszuüben.
Zu den Fakten: 2 lange Stunden vor der Geburt konnte der diensthabende Arzt anhand immer stärker abfallender Herztöne sehen, dass mit dem Kind etwas nicht in Ordnung ist. Anstatt der Ursache auf den Grund zu gehen wurde, ohne zu fragen oder gar zu erklären, ein Wehentropf angehängt. Je schlechter es dem Kind ging, um so höher wurde der Wehentropf gestellt. Trotz hoch pathologischer CTG Aufzeichnungen wurde der kindliche Zustand nicht intensiv ärztlich überwacht.
Fünf Wochen vor der Geburt unseres Sohnes waren wir auf Empfehlung bei einem Gynäkologen der uns zugesagt hatte, die Geburt durchzuführen. Dieser kam am Ende noch dazu (früher war es ihm nicht möglich, weil er seine Eltern auf Besuch hatte, die er auch nur einmal im Jahr sieht!) und hat versucht ihn mit einer defekten Saugglocke zu holen.
Schließlich kam unser Kind schneeweiß und stranguliert durch seine eigene, drei mal um den Hals gewickelte Nabelschnur, zur Welt. Herztöne gab es nicht mehr! Um das Maß voll zu machen wurde auch noch bei der nachgeburtlichen Notfallversorgung gepfuscht. Beweiß dazu ist, dass der herbeigerufene Kinderarzt aus Friedrichshafen eine Umintubation vornehmen musste.
Durch Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht und Nichteinhaltung allgemein gültiger medizinischer Standards
wurde unser Sohn während und auch nach der Geburt im Krankenhaus Überlingen schwerst geschädigt.
Er ist seit seiner Geburt ein schwerer Pflegefall und muss rund um die Uhr betreut werden. Nach 2 ½ Jahren kann er sich nicht selbständig drehen, nicht krabbeln, greifen, sitzen, laufen, sprechen, nicht länger als 2 Stunden am Stück schlafen und muss mit Breinahrung mühsam gefüttert werden.
Hilfe von der Ärzteschaft haben wir nicht erhalten bzw. ja doch, es wurde uns Beruhigungsmittel und künstlicher Mageneingang empfohlen und das wir ihn bald möglichst in ein Heim geben sollen. "Sie müssen sich bei Zeiten von ihm abnabeln!" Allen tut es natürlich furchtbar leid. "Das ist halt Schicksal. Da kann man auch nichts machen." aber "Sie haben Glück gehabt, er könnte tot sein." So unser "Wunscharzt" nach der Geburt.
Die Arroganz und Gleichgültigkeit die uns von den betroffenen Ärzten entgegenschlägt ist unbeschreiblich. Menschliche Hilfe wird uns nicht angeboten. Bei der Pflege und Therapie unseres Sohnes hätten wir sie bitter notwendig. Nein, jetzt geht es nur noch ums Geld. Die Ärzte jammern wie schlecht es ihnen doch geht. Die Krankenkasse wäre froh, nie von uns gehört zu haben. Die arme Haftpflichtversicherung stöhnt, dass ein Arzt in seinem Beitragsleben nie soviel einzahlt und versucht sich zu drücken, wo sie nur kann. Ein kleiner Auszug davon: "Im übrigen kann noch nicht festgestellt werden, ob das Kind eine Vorstellung von seinem Zustand im Vergleich zu anderen Menschen entwickeln wird bzw. hat. Dieser Umstand ist jedoch bei der Bemessung des Schmerzensgeldes mit zu berücksichtigen."
Kaum vorstellbar, so unser Anwalt, wie es tatsächlich sein soll, wenn ein schwer hirngeschädigter Patient sich irgendwann einmal genau dieser Zerstörung seiner Persönlichkeit mit allen geistigen und motorischen Defiziten bewusst sein sollte. Er würde innerlich aufschreien und nicht mehr aufhören zu schreien und keiner würde ihn hören, weil möglicherweise durch die gestörte Hirnfunktion keine Sprache aufgebaut wird und wegen der
Spastizität nicht umgesetzt werden kann.
Dass wir barfuss durch die Hölle gehen, will keiner wissen und dass Ärzte-Pfusch nur die Betroffenen interessiert scheint auch klar zu sein. Nur so ist es zu erklären, dass man in Überlingen schon seit langem über Unregelmäßigkeiten weiß und trotzdem nie personelle Konsequenzen gezogen hat. Entweder hat es einen nicht so hart getroffen oder es fällt unter die ärztliche Schweigepflicht oder man hat resigniert. An die Öffentlichkeit dringt so gut wie nie etwas. Nichts sehen, nichts hören und nichts sagen heißt die Devise.
Wer will die Ärzte kontrollieren? Doch nur wieder Ärzte. Wer bestimmt wie die Krankenkassenbeiträge verteilt werden? Ärzte und Krankenkassen! Der Patient ist dabei ein notwendiges Übel. Der Beitragszahler, von dem beide abhängig sind bzw. sein sollten, wird nicht gefragt und hat nichts zu sagen.
Für Tiere gibt es einen Tierschutzverein und wo bleibt für uns Menschen der Menschenschutzverein? Es ist dringend notwendig, dass die Leistungen der Ärzte und Krankenkassen von den Patienten kontrolliert werden.
Die Interessen der Medizingeschädigten können nur von Medizingeschädigten oder deren nächsten Angehörigen vertreten werden. Sie Wissen wo es fehlt und von was wirklich die Rede ist. Es ist streng darauf zu achten, dass mit der Not der durch Ärzte-Pfusch schwer körperlich und geistig Geschädigten keine Geldmacherei stattfindet. Im Patientenschutz gibt es mehr und mehr Organisationen die in dieser Beziehung sehr dubios sind. Empfehlenswert sind BIG (Bundesinteressengemeinschaft Geburtshilfegeschädigter e.V., Stadthagen, Tel. 0 57 21-7 23 72)
AKG (Arbeitskreis Kunstfehler in der Geburtshilfe e.V., Dortmund, Tel. 02 31- 52 58 72)
NGM B.-W. (Notgemeinschaft für Medizingeschädigter e.V. B. W., Isny, Tel. 0 75 62-39 95 u. 0 75 22-42 55)
IFRK (für med. Internationaler Förderverein Rehabilitation nach Kozijavkin e.V., Rotenburg, Tel. 0 42 61-84 83 63)
Die Öffentlichkeit muss darüber informiert werden wie und wo gepfuscht wird. Entsprechende Statistiken müssen geführt und zugänglich gemacht werden. In letzter Konsequenz, müssen die Ärztehaftpflichtversicherungen zu schnellen und bedeutend höheren Schmerzensgeldzahlungen herangezogen werden wie es derzeit der Fall ist. Das Verschleppen, taktieren und mürbe machen über viele Jahre hinaus muss zu Gunsten der Geschädigten unterbunden werden.
Familie Bernard/Maier
mit Sohn Geoffrey
Anlagen
2 Seiten Verteiler
11 Seiten detaillierte Begründung zum Behandlungsfehler
5 Seiten CTG und Geburtsprotokoll
14 Seiten Sozialmedizinisches Gutachten
Info der BIG